Nach der Zulassung als Zahlungsmittel in Japan hoffen Anleger der Onlinewährung, dass die US-Börsenaufsicht demnächst einen Bitcoin-Fonds genehmigen wird.

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Wien – An der Online-Währung Bitcoin scheiden sich die Geister – auch in den Führungsetagen der Notenbanken. Während die Deutsche Bundesbank nicht müde wird, Sparer vor den Gefahren dieses "Spekulationsobjekts", wie Vorstand Carl-Ludwig Thiele den Bitcoin bezeichnet, zu warnen, hat es die Bank of Japan im April zum offiziellen Zahlungsmittel erklärt. Mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kursentwicklung der Online-Währung: Am Dienstag war ein Bitcoin erstmals 2.247 Dollar wert, nachdem erst am Wochenende erstmals die Marke von 2.000 Dollar geknackt worden war. Damit hat das virtuelle Geld seinen Wert seit Jahresbeginn um 134 Prozent gesteigert.

Nach der japanischen Notenbank erhoffen sich Bitcoin-Anleger nun von der US-Börsenaufsicht SEC einen weiteren Schub. Dabei geht es um die Zulassung des ersten Bitcoin-Fonds, der die Online-Währung auch in der Finanzwelt salonfähig machen soll. Allerdings hatte die SEC den Antrag der Zwillinge Cameron und Tyler Winklevoss im März abgelehnt, einen Monat später jedoch bekanntgegeben, die Entscheidung überdenken zu wollen.

Die Gebrüder Winklevoss planen, einen Exchange-Traded Fund (ETF) für Bitcoin auf den Markt zu bringen. Damit können Investoren auf die Kursentwicklung der Online-Währung setzen, ohne diese direkt zu erwerben. Neben den Zwillingen haben noch zwei weitere Anbieter Anträge auf Zulassung ähnlicher Bitcoin-ETFs bei der SEC gestellt. Auch bei diesen ist die Entscheidung noch ausständig.

Entstanden ist die Online-Währung Bitcoin im Jahr 2009. Sie wird durch komplizierte Rechenprozesse erzeugt und kann im Internet in herkömmliche Währungen getauscht werden. Im Gegensatz zu diesen unterliegt der Bitcoin keiner Kontrolle durch Staaten oder Notenbanken – was für Anhänger der Onlinewährung auch ihren Reiz ausmacht. Allerdings unterliegt der Wechselkurs enorm starken Schwankungen. Regelmäßig mussten Bitcoin-Besitzer binnen kurzer Zeit herbe zwischenzeitliche Kursrückschläge verkraften – zuletzt nach dem vorläufigen Nein der SEC für den Winklevoss-Fonds oder nach Hackerangriffen auf Bitcoin-Börsen. Insofern ist die Einstufung von Bundesbank-Vorstand Thiele als "Spekulationsobjekt" nicht gänzlich von der Hand zu weisen. (aha, 23.5.2017)