Wien/Schwechat – Die Gegner der dritten Piste am Flughafen Wien haben beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ihre Argumente gegen den Bau geltend gemacht. Klimaschutz sei sehr wohl gegen wirtschaftliche Interessen abzuwägen, dieser Vergleich sei nicht "denkunmöglich" anwendbar, wie es der Flughafen gegenüber dem VfGH geltend gemacht hatte, argumentieren sie.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte den Bau der Piste untersagt, mit dem Argument, dass durch den erwarteten zusätzlichen Flugverkehr Österreichs Verpflichtungen zum Klimaschutz gefährdet würden. Der Flughafen-Vorstand will im Verein mit dem Land Niederösterreich dieses Bauverbot mit einer Verfassungsbeschwerde zu Fall bringen.

Das Vorverfahren läuft bereits. Anrainer und Pistengegner, die sich in einer Bürgerinitiativen-Plattform zusammengetan haben, haben nun ihren Gegenantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.

Vorläufiges Bauverbot

Im März hatten der Flughafen und das Land das im Februar vom Bundesverwaltungsgericht verhängte vorläufige Bauverbot für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien beim VfGH angefochten. Die Flughafen AG sah verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte wie Erwerbsfreiheit und Gleichheitsgebot verletzt und machte auch Verfahrensmängel geltend.

Am Montag teilte die "Bürgerinitiative Plattform gegen die 3. Piste" mit, sie habe ihre Stellungnahme zum Verfahren beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Hauptargument dieser mit 18. Mai datierten "Gegenäußerung" zur Flughafenbeschwerde: Klimaschutz sei ein in der Verfassung verankertes Staatsziel und damit von öffentlichem Interesse, eine Verfassungswidrigkeit sei in der Causa nicht gegeben.

"Nicht nur politische Sonntagsreden"

Das Bundesverwaltungsgericht habe im Sinne der Kriterien für die Bewilligung eines Zivilflugplatzes eine Abwägung der öffentlichen Interessen vorgenommen. Im Jahr 2017 seien öffentliche Interessen natürlich anders als noch vor einigen Jahrzehnten, meinte die Obfrau der Plattform, Brigitte Krenn, in einer Aussendung.

Die Reduktion der Treibhausgasemissionen dürfe nicht nur in politischen Sonntagsreden vorkommen, müsse in Maßnahmen in der täglichen politischen Praxis münden.

Die Plattform gegen die dritte Piste des Flughafens Wien ist eine der Bürgerinitiativen, die am Mediationsverfahren zum Pistenbauplan in den Jahren 2000 bis 2005 teilgenommen, aber den Mediationsvertrag samt Rechtsmittelverzicht nicht unterschrieben haben. Als Kritikpunkte machte sie geltend, dass kein Nachtflugverbot, keine Deckelung der Flugbewegungen und keine Festlegung der Flugkorridore erzielt wurden. (APA, 22.5.2017)