Wien – Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat sich in der heutigen Pressestunde für Null-Toleranz bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ausgesprochen. Im Zusammenhang mit den jüngsten Berichten über mutmaßlich dubiose Steuerpraktiken großer Konzerne auf Malta, mache es ihn sehr nachdenklich, dass diese Praktiken eigentlich mitten in Europa stattfinden, so Schelling.

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"Wir reden nicht von Panama, den Virgin Islands oder Mauritius, sondern von Irland, Luxemburg, Holland oder Malta", sagte Schelling in der ORF-Pressestunde. Solange diese Konstruktionen aber legal seien, seien sie legal. Nur der Gesetzgeber könne das verändern, "was wir auch tun".

"Müssen das europäisch machen"

Auch mit Einsatz von Österreich seien auf europäischer Ebene schon viele Verbesserungen gemacht worden, etwa mit der Rechnungspreisdokumentation oder dem Country-by-Country-Reporting und dem automatischen Informationsaustausch. "Da ist alles vorbereitet, um diese Schlupflöcher zu stopfen. Aber wir müssen das europäisch und mit der OECD machen", betonte Schelling.

In Österreich selbst gebe es diesbezüglich fast keine Regeln, wie sie in anderen Ländern üblich seien. "Wir verfolgen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung mit Null-Toleranz", so der Minister. Derzeit werden auch alle Doppelbesteuerungsabkommen überprüft. "Es wird jedem Einzelfall nachgegangen".

Nachschärfen des Malta-Gesetzes

Angesprochen darauf, dass auch der Möbelhändler XXXLutz, als er dort im Aufsichtsrat saß, diese Möglichkeiten nutzte, meinte Schelling, dass eine seiner ersten Maßnahmen im Parlament das Nachschärfen des Malta-Gesetzes gewesen sei, was aber weder mit dem einen oder anderen Unternehmen zu tun hatte.

Schelling kritisierte auch die EU-Kommission, die nichts gegen den Mehrwertsteuerbetrug (Karussell-Betrug) tue, der jährlich 60 Mrd. Euro koste. Er habe einen Antrag eingebracht, dem die Kommission nicht zugestimmt habe. "Alle Löcher müssen geschlossen werden", forderte Schelling.

Mehrwertsteuer ab erstem Euro

Nicht tolerierbar sei auch, dass beim grenzüberschreitenden Onlinehandel im Gegensatz zum stationären Handel erst ab 22 Euro eine Mehrwertsteuer anfalle. Er habe bei der EU-Kommission beantragt, dass ab dem ersten Euro Mehrwertsteuer zu verrechnen sei, denn im Regelfall könnten die Importe nicht genau kontrolliert werden, etwa auch auf Falschdeklarationen. Auch hier gebe es Null-Toleranz, immerhin sei die Mehrwertsteuer die größte Einnahmenquelle des Staates.

Bei der Finanztransaktionsteuer (FTA) komme man weiter, mit der Ausnahme, dass der erst seit drei Tagen im Amt befindliche neue französische Finanzminister ihn gebeten habe, dass er sich die Sache erst anschauen wolle. Frankreich sei bisher immer dabei gewesen. Grundsätzlich stehe das Projekt aber, es gebe Zusagen von der Slowakei, Slowenien und Belgien, da mitzumachen. Der nächste Schritt wäre, dass die EU-Kommission einen Gesetzestext vorschlägt und dann die Minister entscheiden, wann er in Kraft tritt. (APA, 21.5.2017)