Mehr als 40.000 Drohnen gingen allein im vergangenen Jahr über Österreichs Ladentische.

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Wien – Atemberaubende Luftaufnahmen in Filmen, Überprüfungsflüge in der Landwirtschaft oder Hochzeitsvideos aus der Vogelperspektive: Drohnen werden immer häufiger im Gewerbe wie auch im Privatbereich eingesetzt. Insgesamt gingen allein im vergangenen Jahr 40.000 Stück über Österreichs Ladentische.

Mit unbemannten Flugobjekten werden im Luftraum aber auch neue Risikofaktoren wie Abstürze oder Zusammenstöße geschaffen. Rein technisch können handelsübliche Drohnen eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und eine Flughöhe von über 1.000 Metern erreichen. Bisher gab es hierzulande keine schwerwiegenden Unfälle mit Drohnen, zu einigen Beinahe-Unfällen – wie jenem mit Skistar Marcel Hirscher in Italien – kam es dennoch.

Kaum Wissen vorhanden

Viele Piloten, allen voran jene im Amateurbereich, wissen nicht über ihre Rechte und Pflichten Bescheid, wie eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) ergeben hat. 40 Prozent der Befragten gaben an, gar nichts über die rechtlichen Aspekte der Drohnennutzung zu wissen. "Jeder zehnte Drohnenbesitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist", sagt Othmar Thann, Direktor des KGV.

Die Austro Control, die Genehmigungen für unbemannte Flugobjekte vergibt, fordert mehr Aufklärung und europaweite Regelungen zur Drohnennutzung. Versicherungsträger entpuppen sich als Profiteure des Hypes: Wie auch bei einem Auto, gilt für viele Drohnen eine Versicherungspflicht.

Sieben Fragen und Antworten zur Drohnennutzung in Österreich:

Frage: Ist jede Drohne genehmigungspflichtig?

Antwort: Nein, nur wenn sie 79 Joule Bewegungsenergie überschreitet oder für einen anderen Zweck als den Flug selbst verwendet wird. Ist an der Drohne zum Beispiel eine Kamera befestigt, die nicht dem Zweck des Fluges dient, benötigt sie eine Betriebsbewilligung. Wird das Fluggerät in einer größeren Entfernung als 500 Meter oder für gewerbliche Zwecke eingesetzt, ist es ebenso genehmigungspflichtig. Drohnen unter 250 Gramm gelten in Österreich als Spielzeug.

Frage: Dürfen Spielzeugdrohnen überall eingesetzt werden?

Antwort: Nein. Mit Spielzeugdrohnen darf eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten werden. Piloten dürfen am Privatgrund fliegen oder – mit einer Genehmigung der Besitzer – auch über fremden Grundstücken. Datenschutzbestimmungen müssen dabei eingehalten werden: Personen und Privateigentum dürfen nur nach Einverständnis gefilmt werden. Die Drohnen müssen sich außerdem immer in Sichtweite des Piloten befinden. Zusätzlich gibt es Sonderbestimmungen für Flüge über Militäreinrichtungen, dicht bebauten Gebieten und Flughäfen.

Frage: Muss eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, angemeldet werden?

Antwort: Nicht unbedingt. Wenn sie 79 Joule Bewegungsenergie überschreitet, wird eine Drohne vom Flugmodell zum unbemannten Flugobjekt. Diesen Wert erreicht eine Drohne bei der maximalen Flughöhe von 30 Metern bei rund 250 Gramm Eigengewicht, heißt es bei Austro Control. Jene Drohnen, die diesen Wert überschreiten, müssen bei Austro Control genehmigt werden. Seit der Luftfahrtgesetznovelle vor drei Jahren wurden rund 3.000 Anträge gestellt, davon wurden 2.400 bewilligt. Piloten müssen technische Details über die Drohne angeben sowie Information über das Gebiet, über dem sie fliegen möchten. Außerdem müssen Piloten älter als 16 Jahre alt sein und eine Versicherung für die Drohne abgeschlossen haben. Die Genehmigung kostet rund 300 Euro.

Frage: Bewilligungspflichtige Drohnen benötigen eine eigene Versicherung?

Antwort: Ja. Die meisten Haftpflichtversicherungen decken zwar Flugmodelle bis fünf Kilogramm ab, das trifft aber nicht auf alle Drohnen zu: Sobald eine eingebaute Kamera Bilder aufnehmen kann, werden sie zu unbemannten Flugobjekten und müssen extra versichert werden. Bisher gab es in Österreich noch keine schwerwiegenden Unfälle mit Drohnen, sagt Hartwig Löger, Vorstandsvorsitzender der Uniqa Österreich.

Frage: Müssen Verkäufer Piloten auf die Versicherungs- und Meldepflicht hinweisen?

Antwort: Nein, Käufer müssen sich selbst darüber informieren. Das liegt daran, dass viele Drohnen über Onlineshops bestellt werden und es bisher keine einheitlichen europäischen Regelungen über die Benutzung von Drohnen gibt.

Frage: Dürfen Piloten mit einer Genehmigung überall fliegen?

Antwort: Nein. Piloten dürfen zum Beispiel keine Luftaufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen machen. Dafür sind Sondergenehmigungen notwendig, die üblicherweise nicht an Privatpersonen vergeben werden. Auch bewilligte Drohnen dürfen nicht höher als 150 Meter fliegen.

Frage: Was passiert bei einem Unfall oder Zusammenstoß?

Antwort: Bei Spielzeugdrohnen liegt die Haftung beim Piloten. So auch bei bewilligungspflichtigen Drohnen. Entstandene Schäden werden nach den jeweiligen Bedingungen der Versicherung abgewickelt. Für den sachgemäßen Gebrauch ist der Pilot zuständig. Genehmigte Drohnen erhalten eine Art Nummerntafel, die Aufklärung über die Zulassungen gibt. Wer ohne Genehmigung mit einer Drohne fliegt, muss mit einer Strafe von bis zu 22.000 Euro rechnen. (lauf, 19.5.2017)