Künftig kann man das .at-Programm von Amazon auch im Ausland sehen. Bisher hinderten länderspezifische Lizenzen Konsumenten daran, Onlinedienste in anderen EU-Staaten zu nutzen, obwohl sie daheim dafür bezahlten.

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Ob Filme, Serien oder Bundesliga – der Versuch, die Inhalte eines Bezahlabos im Ausland zu streamen, konnte bisher ziemlich frustrierend enden. Auf dem Bildschirm erschien nicht selten die Fehlermeldung: "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar." Für viele Nutzer ist dieses Geoblocking eine Plage.

586 Stimmen dafür

Damit soll bald Schluss sein. Am Donnerstag stimmte das EU-Parlament über eine neue Verordnung ab, nach der Verbraucher auf Reisen innerhalb von Europa uneingeschränkt Abonnements etwa für Netflix, Amazon Video oder Sky Go nutzen können. Mit einer breiten Mehrheit von 586 Stimmen bei nur 34 Gegenstimmen und acht Enthaltungen hat das Europäische Parlament der Verordnung zugestimmt.

Anfang Juni müssen die EU-Mitgliedstaaten der Reform noch ihr offizielles Okay geben, was allerdings nur als Formsache gilt. Bereits im Februar hatten sich Vertreter von Parlament, Rat und EU-Kommission auf den Kompromiss geeinigt. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2018.

Schwächen

Allerdings weist die Verordnung auch Schwächen auf. So soll der Zugang im Ausland nur "vorübergehend" gewährt werden. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit dürfte vor allem kleinere Anbieter aufgrund der Unklarheiten von einer grenzübergreifenden Freischaltung ihrer Dienste abhalten. Auch im Hinblick auf den Datenschutz ist die Verordnung bedenklich. Um das Wohnsitzland der Nutzerinnen und Nutzer zu überprüfen, kann der Diensteanbieter bestimmte Informationen wie etwa Personalausweis, Zahlungsangaben, bestehende Internet- oder Telefonanschlussverträge, Bezahlung der Rundfunkgebühren oder IP-Adresse anfordern. Zudem sind Gratisdienste und die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender von der Verordnung ausgenommen. (red, 18.5.2017)