Alkmaar – Ein todkranker zwölfjähriger Niederländer darf laut einem Gerichtsurteil die Chemotherapie gegen Krebs verweigern. David dürfe selbst über seine Behandlung entscheiden, urteilte ein Richter in Alkmaar am Freitag. Der Vater des Buben hatte mit einem Gerichtsurteil die Chemotherapie seines Sohnes erzwingen wollen, da dieser nicht die Tragweite seiner Entscheidung verstehen könne und unter dem Einfluss seiner Mutter, der Ex-Frau des Mannes, stehe.

Bei dem Buben war Ende 2016 ein Hirntumor entfernt worden, danach wurde er sechs Wochen lang täglich bestrahlt. Zusätzlich sollte er sich ab Ende März einer fünfwöchigen Chemotherapie unterziehen, die er aber verweigerte. Nach Angaben des Gerichts fürchtet er die Nebenwirkungen und vertraut ebenso wie seine Mutter auf alternative Heilmethoden, berichtete die Tageszeitung "Volkskrant". Ohne Chemotherapie liegt die Chance auf Genesung nach Angaben der Ärzte bei 50 Prozent, mit der Therapie bei 75 bis 80 Prozent.

Richter: "Keinerlei Möglichkeit einzugreifen"

Der Richter erklärte, dass er die Sorgen des Vaters verstehe. Es gebe aber "keinerlei rechtliche Möglichkeiten einzugreifen". Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gelte ab zwölf Jahren. Der Bub habe auch bei einem Psychiater sehr gut seine Entscheidung begründet.

1995 hatte der Fall Olivia in Österreich für Diskussionen gesorgt: Der ehemalige deutsche Arzt und Erfinder der "Neuen Germanischen Medizin", Ryke Geerd Hamer, hatte den Eltern einer damals sechsjährigen krebskranken Patientin von einer medizinischen Behandlung ihrer Tochter abgeraten hatte. Sie flüchteten mit dem Kind nach Spanien, um die Chemotherapie zu verhindern. Nach der Rückkehr nach Österreich wurde Olivia medizinisch mit Operation und Chemotherapie behandelt und letztlich geheilt. (APA, red, 12.5.2017)