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Uber ist ein Verkehrsdienstleister und muss als solcher auch reguliert werden, sagt EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar.

Foto: reuters / pfaffenbach

Luxemburg/Brüssel – Der Fahrdienstvermittler Uber ist nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Verkehrsdienstleister und muss als solcher auch reguliert werden. Uber betreibe zwar eine elektronische Plattform, sei aber nicht wie von der Firma angeführt ein reiner Informationsdienstleister, sagte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar am Donnerstag. Das Angebot sei keine reine Vermittlung von Fahrgästen, weil die Fahrer ihr Geschäft nicht unabhängig von Uber betreiben. Deshalb könne Uber dazu verpflichtet werden, die in den einzelnen EU-Ländern für ein Verkehrsunternehmen notwendigen Lizenzen und Genehmigungen einzuholen.

Uber bringt Fahrer und Fahrgäste über eine Handy-App zusammen und damit das Taxigewerbe gegen sich auf. Der aktuelle Fall geht auf eine Klage des Taxifahrerverbands von Barcelona zurück, der Uber unlauteren Wettbewerb vorwirft. Im Visier hatten die Taxidienste das inzwischen in Spanien eingestellte Angebot Uberpop, das Kunden an Fahrer ohne Lizenz vermittelte. Uber hatte argumentiert, dass es als reiner Informationsdienst dafür keine Genehmigungen brauche. Der EuGH-Generalanwalt sieht dagegen im Uber-Geschäft den Betrieb eines Personennahverkehrs. Seine Meinung ist zwar nicht bindend, doch meistens folgen die Richter des höchsten EU-Gerichts solchen Empfehlungen.

Uber erklärte, es werde zunächst das Urteil abwarten. Aber selbst wenn es auch dann als Verkehrsunternehmen eingestuft würde, werde das die Uber-Kontrolle durch die Behörden in den meisten EU-Ländern nicht ändern. (Reuters, 11.5.2017)