Achtung vor der Abofalle. Viele Konsumenten zahlen, obwohl sie gar nicht müssten.

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Abofallen gehört zu den besonders hartnäckigen Problemen, mit denen sich Konsumentenschützer herumschlagen müssen. Dabei handelt es sich um unseriöse Onlineangebote, bei denen kostenpflichtige Abos abgeschlossen werden, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu bieten und die Nutzer auf das Angebot rechtmäßig aufzuklären. Oft wird mit Gewinnspielen oder billigen Produkten gelockt. Eine Studie des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren hat nun ergeben, dass Millionen Konsumenten darauf hereinfallen.

Viele Betroffene in Österreich

Die meisten Beschwerden kommen aus Schweden, Norwegen, Finnland, die Niederlande, Belgien und Österreich. In diesen Ländern sind alleine in den vergangenen drei Jahren 3,5 Millionen Konsumenten in eine Abofalle getappt. "Vielen Konsumenten fehlt das Wissen über ihre Rechte, um sich ausreichend vor Abofallen im Internet zu schützen", heißt es in einer Aussendung des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

So kommt es, dass 19 Prozent der Betroffenen die geforderte Summe bezahlen. Selbst dann, wenn sie davon überzeugt sind, gar nichts im Netz bestellt oder ein Aboangebot angeklickt zu haben. "Demnach hat im Schnitt jeder österreichische Konsument in den letzten drei Jahren 153,50 Euro für solche ungewollten Abos bezahlt", so der VKI. Nur einer von zehn Österreichern weiß um seine Rechte Bescheid: sofern das Unternehmen eine Rückzahlung des Betrags verweigert, kann man Bank oder Kreditkarteninstitut bitten, den Betrag zurück zu buchen. Im gesamten EU-Raum wissen das zwar 51 Prozent der Konsumenten, aber nur 11 Prozent der Betroffenen haben es auch bislang gemacht.

Wie man Abofallen vermeiden

Der VKI hat mehrere Tipps, wie man sich vor den unseriösen Angeboten schützen kann. So sollten Nutzer nicht nur das Werbeangebot lesen, sondern auch die Website des Anbieters besuchen. Dort sollten zumindest ein Impressum mit Kontaktdaten und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Angebot abrufbar sein. In den AGB finden sich eventuell Hinweise auf versteckte Kosten. Hilfreich können auch Bewertungen anderer Nutzer im Netz sein. Empfohlen wird auch die aktuelle Version der AGB und den Bestellprozess mit Screenshots zu dokumentieren. Nutzer sollten zudem nicht im Voraus bezahlen.

Bekommt man eine Rechnung über etwas, das man nicht aktiv bestellt hat, sollte man zunächst schriftlich Einspruch beim Anbieter einlegen. Konsumenten sind nur dann zu einer Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung eindeutig darauf hingewiesen wurden, erklärt der VKI. Bei Onlinebestellungen gilt zudem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Sofern man darüber nicht informiert wurde, gilt das Recht sogar zwölf Monate. Zahlungen über Kreditkarte können beim entsprechenden Institut zurückgebucht werden.

Im Zweifelsfall können sich Nutzer an den VKI oder den Internet Ombudsmann wenden. (red, 11.5.2017)