Kommt derzeit etwas zerrupft daher: der SV Horn.

Foto: Michael Robausch

Wien/Horn – Der Senat 5 der Fußball-Bundesliga hat am Dienstag aufgrund "groben Terminverzugs im Zusammenhang mit der Einreichung finanzieller Lizenzunterlagen" eine Geldstrafe von 25.000 Euro gegen den SV Horn verhängt. Sollten die abstiegsgefährdeten Waldviertler die Klasse halten, würden sie zusätzlich mit einem Abzug von drei Punkten in die Saison 2017/18 starten.

"Der Punktabzug wird bei Lizenzerteilung und sportlicher Qualifikation des SV Horn für die Sky Go Erste Liga 2017/18 geltend und betrifft ausschließlich diese Spielklasse", teilte die Bundesliga mit. Der SV Horn, dem die Lizenz in erster Instanz verweigert worden ist, kann gegen diesen Beschluss Protest einlegen.

Der Verein hatte überlegt, in der kommenden Saison auf eine Teilnahme an der Ersten Liga zu verzichten und stattdessen in der Regionalliga zu spielen, und deshalb im Zuge des Lizenzierungsverfahren einige Dokumente verspätet abgegeben. Deshalb war von der Bundesliga ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Der SV Horn, der drei Runden vor Saisonschluss als Vorletzter nur zwei Zähler vor Schlusslicht FAC liegt, ist optimistisch, dass er diese Woche vom Protestkomitee die Lizenz für die kommende Saison der zweithöchsten Spielklasse erhält. (APA, 9.5.2107)