Wien – Mit der Causa Wiener Stadterweiterungsfonds ist derzeit wieder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beschäftigt. Sie wollte die Sache eigentlich schon beenden, muss aber aufgrund einer Weisung des Justizministeriums vom 10. März nochmals vier Beschuldigte vernehmen – "zur notwendigen Klärung noch offener Fragen", wie es seitens des Justizministers in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch die Grünen heißt. DER STANDARD hatte zuvor berichtet, dass in der Strafsache Stadterweiterungsfonds "eine Anklage unwahrscheinlich ist".

Die WKStA hatte ihren Vorhabensbericht zur Enderledigung (ein Verfahren endet mit Anklage oder Einstellung) bereits im Februar 2016 erstellt, gemäß Anfragebeantwortung durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erteilte das Ministerium der Oberstaatsanwaltschaft Wien dann die Weisung, der WKStA die Weisung zu weiteren Einvernahmen zu geben.

Der Weisungsrat, der dann erst im Dezember damit befasst wurde, erhob keinen Einwand gegen diese Weisung zur Weisung, schreibt der Minister in der Beantwortung der Anfrage. Die WKStA ermittelt seit 24. Mai 2013, Impulsgeber für das Verfahren war unter anderem ein sehr kritischer Rechnungshofbericht.

Vorwurf: Förderung für Freunde

In der Angelegenheit geht es um den Verdacht, dass der (von Kaiser Franz Joseph 1857 unter anderem zum Bau der Ringstraße gegründete) Fonds Gelder widmungswidrig ausgegeben hat – und zwar für Leute aus dem Umfeld der Fonds-Verantwortlichen. Da geht es etwa um die "Schenkung an ein privates Sprachinstitut, dessen Gesellschafter zugleich der Geschäftsführer des Fonds war", wie die Grünen es in ihrer Anfrage formuliert haben, zudem sollen Opus-Dei-nahe kirchliche Institutionen gefördert worden sein.

Auch der Verkauf zweier Grundstücke auf der Mölkerbastei in der Wiener Innenstadt um 15.000 Euro (und somit um 2,24 Prozent des Schätzwerts) und jener des Areals am Wiener Heumarkt im Jahr 2008 um 4,2 Millionen Euro ist Thema bei den Ermittlungen. Sie richten sich unter anderem gegen den damaligen Fondsgeschäftsführer– der auch Chef des Österreichischen Integrationsfonds war. Auch da läuft ein Verfahren rund um fragwürdige Immobilienverkäufe, auch da gilt die Unschuldsvermutung.

Die Entscheidung über Anklage oder Einstellung der Causa ist nun also wieder offen – als Nächstes werden nun wieder die Beschuldigten vorgeladen. Und vor Abschluss dieser Einvernahmen gibt es "sinnvollerweise" keine Entscheidung über die Enderledigung, wie es in der Anfragebeantwortung heißt. (Renate Graber, 28.4.2017)