Salzburg – "Wie würden Sie heute handeln?", fragt Richter Günther Nocker den angeklagten Bataillonskommandanten. "Ich würde sofort einen Offizier beauftragen, das zu melden", betonte der 50-Jährige am Donnerstag vor dem Salzburger Landesgericht. Nach der Besprechung mit den Gruppenkommandanten, die ihm erzählten, ihr Vorgesetzter hätte den Hitlergruß gemacht, hat er das aber nicht getan. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Oberst Amtsmissbrauch vor, weil er keine Anzeige erstattet hat.

Beim ersten Prozesstermin im August 2016 begründete der Angeklagte das Verabsäumen der Anzeige mit Überforderung und hoher Arbeitsbelastung. Er habe niemanden schützen wollen und bedauere das.

Die Zeugenbefragung am Donnerstag zeigte, dass der Soldat, der den Hitlergruß getätigt hat, bereits mehrmals mit Ausländerfeindlichkeit und rechtsradikalen Aussagen aufgefallen ist. Ein Gruppenkommandant etwa schilderte, der Zugskommandant habe zu ihm gesagt: "Kopftücher gehören verbrannt, während sie sie aufhaben." Ein weiterer berichtete von einem Vorfall, bei dem der Soldat über schwarze Kollegen gehetzt habe.

Zeuge bezeichnete Militär als "träge Institution"

Alle als Zeugen geladenen Gruppenkommandanten erklärten vor Gericht, der angeklagte Bataillonskommandant sei bei der Besprechung von den Vorwürfen erschüttert gewesen. Er habe gesagt: "Das kann man so nicht stehenlassen und zur Tagesordnung übergehen." Ein ehemaliger Gruppenkommandanten erklärte: "Ich dachte, jetzt passiert endlich was. Es war mir aber auch klar, dass die Mühlen langsam mahlen. Das Militär ist eine träge Institution."

Insgesamt bescheinigten dem angeklagten Oberst alle Zeugen, er mache seine Arbeit als Kommandant gut. "Auch in schwierigen Lagen bleibt er ruhig und sachlich", betonte sein Vorgesetzter. Er könne ausschließen, dass der 50-Jährige für irgendwelche extreme politische Richtungen Sympathien hege.

Soldat wegen Wiederbetätigung verurteilt

Die Aussagen der Gruppenkommandanten waren dann auch auf einer Tonaufnahme der Besprechung zu hören. Bei der Besprechung ging es vorrangig um einen Raufhandel mit schwerer Körperverletzung. Im Zuge des Gesprächs äußerten aber immer mehr Personen ihren Unmut über das Verhalten des betreffenden Zugskommandanten.

Der Soldat wurde mittlerweile wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen und zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Er ist laut Aussage eines Zeugen wieder im Militärdienst, jedoch in einem anderen Zug.

3.500 Euro Geldbuße für Kommandanten

"Ich übernehme die volle Verantwortung", sagte der Angeklagte. Er habe einen Fehler begangen. "Das ist im Prinzip ein Geständnis", sagt Richter Günther Nocker und schlägt eine diversionelle Lösung mit einer Geldbuße von 3.500 Euro vor.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab und hat noch Zeit Beschwerde einzulegen. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. Richter Nocker begründete die Diversion so: Der Angeklagte habe die Verantwortung übernommen, sei unbescholten, laut Aussage seiner Arbeitskollegen sei er sicher nicht dem rechten Eck zuzuordnen, und es habe sich damals offenbar um eine angespannte Arbeitssituation gehandelt. (Stefanie Ruep, 27.4.2017)