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Helmut Kohl war 16 Jahre lang Bundeskanzler der Bundesrepublik.

Foto: AP Photo/Michael Probst

Köln – Das Landgericht Köln hat dem früheren deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro für eine Buch-Veröffentlichung zugesprochen. Der Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag.

Im Kern ging es in dem Zivilprozess um Kohl-Zitate aus dem Buch von Kohls Ex-Biograf Heribert Schwan und dessen Mitautor Tilman Jens, das 2014 im zur Random-House-Gruppe gehörenden Heyne-Verlag erschien. Das Buch basiert auf Gesprächen mit Kohl, die Schwan auf Tonband mitschnitt. Kohl sieht sich durch die Veröffentlichung der Zitate in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Das Kölner Landgericht hatte im Vorfeld seiner Entscheidung vom Donnerstag bereits deutlich gemacht, dass es grundsätzlich von einem Anspruch Kohls auf Schadenersatz ausgeht. Die Höhe eines solchen Anspruchs hatten die Richter aber bis zum nun gesprochenen Urteil offen gelassen. (APA, 27.4.2017)