"Fahren verboten!" Das missfällt Mountainbikern.

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Am 3. Mai tagt der Landwirtschaftsausschuss, um über eine Freigabe von Forststraßen für Radfahrer zu beraten. Schade, dass sich kein Tourismusausschuss damit befasst, dem könnten die in dieser Branche tätigen Unternehmen nämlich einiges erzählen.

Zum Beispiel, dass das Verbot den kleinen "Playern" im Tourismusland Österreich schadet. In Bayern, Italien und der Schweiz freuen sich Erholungssuchende, Touristen und Sportler, dass sie mit ihrem Drahtesel generell offene Schranken vorfinden. Und die Wirte und Beherbergungsbetriebe wiederum über die hungrigen, durstigen, müden und durchwegs sanften Radtouristen.

Kriminalisierung von Radfahrern

Im Tourismusland Österreich geht man scheinbar einen Schritt zurück. Radfahrer auf Forststraßen werden kriminalisiert. Das zeigen die Vorfälle nahe Leoben vor wenigen Wochen. Verdutzte Radfahrer wurden dort auf einer beliebten Auffahrt von eigens dafür abgestellten Mitarbeitern einer Security-Firma gestoppt und an der Weiterfahrt gehindert. Man rief die Polizei, um die Übeltäter zu identifizieren und legte mit der Drohung einer Privatklage ein Schäuferl nach. Immerhin macht der Anwalt der Grundbesitzer den Eindringlingen auf der Forststraße ein generöses Angebot. Zeigt sich der Radfahrer devot, übernimmt er die anteiligen Kosten von insgesamt 360 Euro für die Security, die an einem Sonntag im Unterholz Übeltäter auf Forststraßen auflauern und bedankt (!) er sich bei der "Leobner Realgemeinschaft" dafür, dass sie "keine weiteren rechtlichen Schritte ergreift", ist die Sache vom Tisch.

Nicht aber in den Foren der Biker. Der Brief macht europaweit die Runde. Es ist wohl nur mehr eine Frage der Zeit, bis im deutschen Fernsehen die Frage gestellt wird: Kann so etwas auch deutschen Touristen in Österreich passieren? Und wer auch immer der Befragte ist, er wird antworten: Ja. Mancher mit Häme und dem Sendungsbewusstsein der Verhinderer, mancher mit einem weinenden Auge.

Geliebt: Weltcupzirkus und Skigast

Ich bin Wirt in der Nähe des Skigebiets Hinterstoder-Höss. Das Skigebiet liebt den Weltcupzirkus, der zumindest alle paar Jahre sein glamouröses Zelt aufschlägt und die Bilder des Pyhrn-Priel-Panoramas in die Welt trägt. Es liebt den Skigast, der brav den Skipass löst, dem Alpenrock auf der Mittel- oder Bergstation tapfer trotzt und dort brav Würstl, Weizen und Wodka-Feige konsumiert.

Wer aus dem klar definierten Konsumschema herausfällt, wird als Tourist scheinbar nicht wahrgenommen. Das betrifft nicht nur Radfahrer: Skitourengehern wird schon einmal angekündigt, dass sie ab der kommenden Saison 25 Euro pro Tag für das Skiwandern in Umkreis der Skilifte zu zahlen hätten. Der Wanderer im Toten Gebirge wird vom Grundbesitzer mit nobel klingendem Namen in weniger noblen Ton noch im Ortsgebiet gewarnt, dass das "Pflücken von Beeren" am Berge von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig sei. Wie wäre es mit der Einführung einer "Heidelbeer-Card" für Familien, damit es sich auszahlt?

Und abseits des Trubels?

Für Betriebe abseits des Trubels ist Tourismus mehr. Tourist ist auch der einheimische Radsportler aus der nahen Stadt, der nach Feierabend im Sommer noch das Panorama – zum Beispiel auf der Höss – genießen will und danach ein Bier und Schafkäse aus der Region mit Schnittlauch im Gastgarten.

Mitunter bizarr ist die Situation in meiner Region. Eine einzige Mountainbiketour gibt es in Hinterstoder, zur Hälfte verläuft sie auf der asphaltierten Mautstraße. Ein Downhillstrecke von der Höß ist geplant. Pech hat, wer mit Muskelkraft zum Start will. Ein Schotterfahrweg quer über die im Sommer kahlen Skipistenhänge ist gnadenlos gesperrt, auch auf der der Wurzeralm im nahen Spital/Pyhrn ist eine Trailstrecke entlang der Skiabfahrt geplant. Auch dort ist nur die Zufahrt nur mit der Standseilbahn möglich. Für eine Auffahrt auf einer Forststraße ist mit dem Grundeigentümer keine Lösung in Sicht.

Öffentliches Geld für Schrankenhüter

Für Drei-Tages-Biketouren rund um das Tote Gebirge gebe es tolle Ideen und im Sommer oftmals leere Betten und einladende Gastgärten zuhauf. Alleine: Den rot-weiß-gestreiften Schranken hüten Personen, die nicht im Geringsten von Tourismus und Frequenzen abhängig sind – und die das Prinzip vom Geben und Nehmen nicht verinnerlicht zu haben scheinen. Für Forststraßen gilt scheinbar: Öffentliche Gelder zur Errichtung sind willkommen, die Öffentlichkeit als Erholungsuchende auf dem Fahrrad ist es nicht.

Im Westen Österreichs hat man das Potenzial der Radfahrer offenbar erkannt und vertragliche Lösungen gefunden. Davon ist man im Osten und abseits innovativer Tourismusregionen weit entfernt. Hier wartet man auf eine gesetzliche Regelung.

Geregelte Freigabe

Eine Freigabe, die durchaus an Regeln gebunden sein soll. Nachrang der Radfahrer gegenüber Fußgehern. Kein Fahren in der Dämmerung. Sperre der Wege bei Waldarbeiten. Die Möglichkeit von Sperren für Wildruhezonen und -zeiten. Die "ungeklärte Haftungsfrage", die in jeder Diskussion wie ein Mantra vorgetragen wird, lässt sich in einem Gesetz vermutlich mit einem einzigen (Zu-)Satz klären: "auf eigene Gefahr". Bayern hat das vorgemacht. Für den Tourismus im Osten, für den Tourismus abseits der Hotspots, für Wirte und Pensionen wäre eine gesetzliche Freigabe der Forststraßen nicht nur Chance, sondern derzeit auch eine Schadensbegrenzung. (Martin Parzer, 2.5.2017)