Brüssel – Der Kulturausschuss des EU-Parlaments verlangt Änderungen der geplanten neuen Mediendiensterichtlinie der EU. Demnach sollen Streamingportale wie Amazon oder Netflix 30 Prozent europäische Werke zeigen und sich an der Filmförderung beteiligen. Die EU-Kommission hatte zuvor nur 20 Prozent gefordert, berichtet dwdl.de. "Es kann nicht sein, dass sich Microsoft, Apple oder Netflix künftig aus der Verantwortung für das Kulturgut Film stehlen. Es ist nur gerecht, dass derjenige, der mit der Verbreitung von Kulturgütern an europäische Zuschauer Geld verdient, auch für den Fortbestand dieses Kulturgutes hier in Europa mit verantwortlich ist", sagt Petra Kammerevert, die Vorsitzende des Gremiums.

Strengere Werberegeln für Youtuber und Videoportale

Das EU-Parlament beschloss auch strengere Werberegeln für Youtuber und Videoportale. Youtuber sollen verpflichtend darauf hinweisen, wenn sie Werbung für Produkte machen. Vorschriften zu Werbung, Sponsoring oder Produktplatzierung sollen also grundsätzlich auch für Videos im Internet gelten.

"Damit sind die Ersteller der Videos dazu aufgerufen, wahrheitsgetreu auf Werbeinhalte hinzuweisen. Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen, vor allem dann nicht, wenn sie auf junge Menschen abzielen", erklärt Petra Kammerevert. Werbung für Zigaretten oder Alkohol sollen auf Videoportalen verboten werden.

Lineare TV-Sender dürfen künftig flexibler entscheiden, wie sie die erlaubten 20 Prozent Werbung verteilen, zwischen 20 und 23 Uhr ist die Werbezeit auf höchstens zwölf Minuten pro Stunde begrenzt. (red, 26.4.2017)