Ein 29-jähriger Kärntner hat sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen gefährlicher Drohung verantworten müssen. Laut Anklage hatte der mittlerweile in Wien wohnhafte Student den Berliner SPD-Abgeordneten Tom Schreiber über Facebook rassistisch beleidigt und bedroht. Wegen Zweifel an der geistigen Gesundheit des 29-Jährigen wurde der Prozess vertagt.

Ein Gutachter soll nun klären, inwieweit der Angeklagte für sein Handeln strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Der Kärntner konnte nicht erklären, warum er an den Politiker geschrieben hatte und was er mit seinen Äußerungen bezwecken wollte. Sätze wie "Mit deinen Judenohren würde ich dich sofort abschieben" und "Im nächsten brennenden Flüchtlingslager bist du" musste sich der Abgeordnete an den Kopf werfen lassen.

"Bin kein Fascho oder Nazi"

"Mir tut das leid, dass der Herr dem ausgesetzt war. Ich kann wirklich nicht sagen, warum ich ihm solche hasserfüllten Sachen geschrieben habe. Eigentlich tritt er für dieselben Sachen ein, für die ich eintrete", erklärte der Angeklagte. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig erklärte, dass auch andere beim Angeklagten gefundenen Gegenstände nicht auf eine rechtsextreme oder rassistische Einstellung bei ihm hindeuten würden. "Ich bin sicher kein Fascho oder Nazi", beteuerte dieser. Vielmehr betreue er selbst in seiner Freizeit zwei "Refugees", denen er etwa im Umgang mit Behörden helfe.

"Ich hab manchmal solche Gefühls-Aggressions-Ausbrüche. Woher die kommen, weiß ich nicht", sagte der Angeklagte und erzählte auch, dass er seit zehn Jahren Cannabis konsumiere, um sich zu entspannen. Weil seine Angaben für die Staatsanwältin nicht restlos schlüssig waren, beantragte sie ein psychiatrisches Gutachten. Der Angeklagte selbst stimmte dem zu und Richter Dietmar Wassertheurer vertagte zu diesem Zweck die Verhandlung. (APA, 25.04.2017)