Es war vor mehr als acht Jahren, als Ermittler in den Büchern der Immofinanz auf Spuren jener 9,6-Millionen-Euro-Provision stießen, die als Dank für den erfolgreichen Erwerb der Buwog-Bundeswohnungen einst an Walter Meischberger und Peter Hochegger geflossen war – und möglicherweise mit Karl-Heinz Grasser geteilt wurde. Aber erst jetzt liegen rechtskräftige Anklagen gegen den Ex-Finanzminister und ein Dutzend weiterer Personen in dieser und der Causa des Terminal Towers Linz vor – zwei herausragende Skandale der skandalträchtigen Ära Schüssel.

Grasser und andere Beschuldigte haben der Staatsanwaltschaft deshalb lautstark vorgeworfen, durch überlange Ermittlungen gegen die Menschenrechtskonvention zu verstoßen. Denn auch wenn die Unschuldsvermutung bis heute gilt und noch lange gelten wird, sind Grasser & Co einer ständigen Vorverurteilung in der Öffentlichkeit ausgesetzt. Andererseits waren weite Teile der interessierten Bevölkerung lange davon überzeugt, es werde ohnehin nie zur Anklage kommen – und wenn, dann so spät, dass kein Schuldspruch mehr möglich sein werde. Das überlange Verfahren galt für sie als eine Art Freibrief für korrupte Politiker und ein korruptes System.

Tatsächlich wäre es viel besser gewesen, wenn das Buwog-Verfahren nicht so lange gedauert hätte. Nun muss ein Richter erst den Prozess vorbereiten und diesen dann sorgfältig durchführen, bevor der Fall nach Einsprüchen erst durch die Instanzen wandert. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil kann es noch Jahre dauern.

Aber anders als etwa beim noch älteren Verfahren gegen den Banker Julius Meinl, in dem es jahrelang massive Versäumnisse der Justiz gab, hat sich die Staatsanwaltschaft in der Causa Buwog relativ wenige Pannen geleistet. Für die komplexe Causa hätte sie mehr Personal gut gebrauchen können, aber der Großteil der Verzögerungen geht auf Interventionen der Anwälte zurück, die alles taten, damit keine Anklage zustande kommt. Bis heute fehlen wichtige, potenziell belastende Dokumente aus Liechtenstein. Ohne all diese Verfahrenstricks der Verteidigung – einschließlich der Einsprüche gegen die Anklage im Vorjahr – wäre der Buwog-Prozess bereits Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft hat gut daran getan, bei der Anklageerhebung immer wieder zuzuwarten und zu schauen, ob sie die Indizienkette doch noch schließen kann. Eine schlecht vorbereitete Anklage wäre viel schlimmer als jede weitere Verzögerung. Und auch das Oberlandesgericht hat die Einsprüche der Beklagten ernst genommen – und nur jene Punkte zugelassen, bei denen der Sachverhalt ausreichend klar war. Zum Leidwesen Grassers und seiner Mitangeklagten sind das die schwerwiegendsten.

Nun kommt Grasser endlich zu seinem Menschenrecht auf einen fairen Prozess. Selbst bei einem glatten Freispruch wäre ihm durch das lange Verfahren kein Unrecht angetan worden. Es kann gut sein, dass sich der Korruptionsverdacht bei der Buwog und dem Terminal Tower – so wie in anderen Fällen aus dieser Zeit – letztlich nicht beweisen lässt, weil entscheidende Fakten fehlen. Doch die höchst fragwürdigen Vorgänge unter der schwarz-blau-orangen Regierung, an denen Grasser meist beteiligt war, müssen dennoch gerichtlich aufgearbeitet werden. Selbst wenn das ein Jahrzehnt dauert, ist sich der Rechtsstaat diesen Aufwand schuldig. (Eric Frey, 20.4.2017)