"Geimpfte Kinder fangen an zu masturbieren", dieser Artikel auf oe24.at im Februar regte auf – manche so sehr, dass sie sich an den Presserat wandten. Dieser sah nun einen "geringfügigen Verstoß" gegen das Genauigkeitsgebot im Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Die Meldung sei aus anderen Medien übernommen, aber nicht gewissenhaft wiedergegeben worden. So hätte man etwa ohne viel Aufwand kritische Reaktionen auf diese Aussage einer Schweizer Heilpraktikerin berücksichtigen können, urteilte der Senat 2.

"Der Medieninhaberin ist allerdings zugutezuhalten, dass der Artikel, der am Freitagnachmittag veröffentlicht worden war, nach dem Wochenende auf Anweisung des Chefredakteurs gelöscht wurde", betonte er aber auch. (APA, 20.4.2017)