Mehr Freiheit für Android-Smartphone-Hersteller – zumindest in Russland.

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Android ist längst zur dominierenden Kraft im Smartphone-Markt geworden, jenseits von Apples iOS ist kaum mehr eine relevante Alternative verblieben. Dieser Erfolg hat für Google allerdings auch eine Schattenseite, ruft er doch zunehmend die Kartellwächter auf den Plan. Während in der EU das diesbezügliche Verfahren noch läuft, ist man in Russland schon weiter, und hat es dabei nun geschafft, Google zu Konzessionen zu zwingen.

Im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung verpflichtet sich Google nicht nur zur Zahlung einer Strafe von 7,8 Millionen US-Dollar sondern vor allem auch zur Lockerung der Android-Lizenzbedingungen. Damit gibt man der Kritik der russischen Antimonopolbehörde in zentralen Punkten nach.

Lockerung der Regeln

So soll etwa Android für die Suchmaschinen anderer Hersteller geöffnet werden, bisher darf nur die Google-Such-App auf Android-Smartphones mit dem Play Store vorinstalliert werden. Die konkret gewählte Lösung erinnert dabei an jene Browserweiche, die die EU Anfang der 2000er-Jahre Microsoft bei Windows vorgeschrieben hat. In Zukunft sollen die Smartphone-Anbieter also mehrere Suchmaschinen vorinstallieren und den Nutzern beim Start die Wahl zwischen diesen geben können. Dazu wird auch ein neues Widget entwickelt, das die gewohnte Suchleiste von Google ersetzen soll.

Auch alle anderen Exklusivitätsregeln für Apps streicht Google laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. Von einer Änderung bei einem weiteren Kritikpunkt, nämlich dass Google den Play Store nur im Paket mit einigen anderen Apps anbietet, ist hingegen nicht die Sprache.

Yandex

Das Verfahren wurde maßgeblich auf Druck des russischen Suchmaschinenbetreibers Yandex vorangetrieben. Dort feiert man das Ergebnis entsprechend, und darf dabei auch gleich eine weitere Abmachung mit Google verkünden: Künftig soll Yandex nämlich "neue Möglichkeiten erhalten seinen Suchservice innerhalb von Chrome zu bewerben", was dies konkret bedeutet führt man allerdings nicht aus.

Vorbildfunktion?

Die neue Abmachung gilt zwar nur für Russland, könnte aber durchaus Auswirkungen auf weitere laufende Verfahren haben. Immerhin steht auch in anderen Ländern die exklusive Vorinstallation einzelner Google-Apps und da vor allem der Suchmaschine im Zentrum der Kritik.

Bleibt abzuwarten, wie die Smartphone-Hersteller diese Regel dann umsetzen. So wäre eine recht realistische Variante, dass dies zu einer Erhöhung der Zahl an vorinstallierten Apps führt – etwas das bei Konsumenten allerdings alles andere als beliebt ist. (Andreas Proschofsky, 18.4.2017)