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Hat man einen alten Tarif, so kann man in manchen europäischen Ländern für Datenroaming kräftig zur Kasse gebeten werden.

Foto: Reuters

Herr K. (Name der Redaktion bekannt) staunte nicht schlecht, als er im Sommer 2016 seine A1-Telefonabrechnung durchsah. Ins Auge gefallen war ihm eine Reise nach Frankreich. Von Italien aus führte ihn der Weg auch durch das kleine Fürstentum Monaco, allerdings ohne Zwischenstopp.

Auf der kurzen Strecke hatte er sieben MB an Daten mit seinem Smartphone verbraucht. Diese verrechnete die Monaco Telecom mit knapp 30 Euro weiter. Eine stolze Summe, die sich auf einen Preis von 4.282 Euro pro Gigabyte hochrechnen lässt.

Alter Tarif trifft Nicht-EU-Gebiet

Die Recherche des STANDARD dazu ergibt: Es handelt sich um einen Einzelfall, aber auch um ein Problem, das zahlreiche Kunden aller Mobilfunker – jedenfalls der Netzanbieter A1, T-Mobile und "3" – betreffen könnte.

Zwei Aspekte fallen dabei zusammen, nämlich sehr alte Tarife oder spezielle Business-Pakete mit individuellen Vereinbarungen und die Tatsache, dass manche Gebiete zwar geografisch in die EU eingebettet sind, aber weder der Union angehören oder Teil europäischer Roamingvereinbarungen sind. Beispiele dafür wären etwa Monaco, Andorra oder San Marino.

15.600 Euro pro GB in Andorra

Laut A1 hat Herr K. einen älteren Netzwerktarif mit gesonderten Vereinbarungen, der letztlich die "fürstlichen" Kosten fürs Datenroaming verursacht hat. Neben derlei Businessangeboten können bei A1 aber auch stattliche Preise bei all jenen Tarifen anfallen, die vor dem 1. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Seit diesem Datum gilt für alle Tarife, bei denen keine eigenen Roaminggebühren deklariert oder Roamingdienste ausgeschlossen sind, die "A1 Roaming Basic"-Preisliste (PDF).

Hier fällt Monaco unter Zone 1. Der Preis fürs Datenroaming ist mit 2,3 Cent pro 100 KB bemessen. Sieben MB Datenverbrauch wären hier mit rund 1,66 Euro zu Buche geschlagen. Der Preis pro GB beläuft sich auf immer noch stattliche, im Vergleich aber deutlich leistbarere 241 Euro. Happig wird es in Andorra, das in Zone 2 eingestuft ist. Mit 1,49 Euro pro 100 KB kommt man hier auf 15.600 Euro pro Gigabyte. In San Marino bietet A1 kein Datenroaming an.

Nicht nur A1-Kunden betroffen

DER STANDARD ersuchte A1 auch um Auskunft, wie viele "historische" Tarife es gibt, die noch nicht von A1 Basic abgedeckt sind und von wie vielen Kunden sie noch genutzt werden. Das Unternehmen wollte allerdings "aus Wettbewerbsgründen" weder konkrete Zahlen nennen noch ungefähre Angaben machen. Man weist allerdings darauf hin, dass jeder Kunde – egal ob Privat- oder Business-Kunde – im Kundencenter auf der A1-Homepage, per App oder mittels Anruf bei der Supporthotline genaue Informationen über die Roamingbedingungen seines Tarifs erhalten kann.

Klar ist, wie bereits eingangs erwähnt, dass die Problemlage aber nicht exklusiv den Marktführer betrifft. Auch andere Mobilfunker verfügen über ältere Tarife mit hohen Roamingpreisen für Nicht-EU-Gebiete, an denen einige Kunden festhalten.

EU-Roamingverordnung schützt

Praktisch sollte man allerdings keine Tausenderbeträge auf der Rechnung vorfinden. Aufgrund einer Verordnung im Rahmen der EU-Roamingvereinbarungen gilt seit Juli 2010 eine Obergrenze von 60 Euro (inklusive Umsatzsteuer), wenn man einen Vertragstarif hat und im Ausland surft. Auf STANDARD-Anfrage sagt die Telekombehörde RTR, dass diese Regelung sowohl für EU-Länder als auch Drittstaaten gilt.

Bei Erreichen des Limits muss der Anbieter die Verrechnung stoppen, bis der Kunde aktiv signalisiert, weiter surfen zu wollen. Dies kann beispielsweise als Antwort auf eine entsprechende SMS des Betreibers geschehen. Die Obergrenze gilt sowohl für Privat- als auch für Businesskunden. Eine ähnliche Regelung gilt seit Mai 2012 auch für die Datennutzung im Inland.

Kunden haben allerdings die Möglichkeit, die Obergrenze zu ändern oder den Kostenschutz komplett zu deaktivieren. Plant man Reisen ins Ausland, empfiehlt sich in jedem Fall ein prüfender Blick auf die Roaming-Bedingungen des eigenen Tarifs, entsprechende Pakete des eigenen Anbieters oder alternative Lösungen wie Prepaid-SIM-Karten von lokalen Anbietern am Urlaubsort.

Aufpassen sollte man allerdings auf Kreuzfahrten. Hier betreiben Anbieter oft eigene Netze, für welche die EU-Roamingverordnung nicht gilt. Laut RTR werden hier mitunter zweistellige Eurobeträge pro Megabyte an übertragenem Datenvolumen verrechnet. (Georg Pichler, 23.4.2017)