Wien / Ried im Innkreis – Um das Gehaltssystem von FACC schwelt ein Konflikt. Die Gewerkschaft wirft dem oberösterreichischen Flugzeugzulieferer vor, den Angestellten-Kollektivvertrag zu missachten – was die Unternehmensleitung abstreitet. Brisanz wird dem Streit auch deshalb beigemessen, weil die Gewerkschaft laut "Oberösterreichischen Nachrichten" ohne Unterstützung des Betriebsrats agiere.

Zum Hintergrund: Ein FACC-Mitarbeiter hat seinen Gehaltszettel bei der Gewerkschaft überprüfen lassen. Dabei habe sich gezeigt, dass dieser Mitarbeiter trotz Überzahlung zu wenig verdiene, schreibt das Blatt unter Berufung auf die Gewerkschaft. Sie habe nun gemeinsam mit der AK Oberösterreich in einem Brief die rund 900 Angestellten informiert. Als bemerkenswert gilt der Fall, weil der Angestellten-Betriebsrat mit dem Management eine Betriebsvereinbarung geschlossen hat, die die bisherige Vorgehensweise untermauere. Für den oberösterreichischen GPA-Chef Andreas Stangl ist diese Vereinbarung allerdings "rechtsunwirksam", weil sie den Kollektivvertrag widerspreche.

Biennalsprünge

FACC zahlt nach Firmendarstellung "hoch" über dem im Kollektivvertrag vereinbarten Mindestgehalt. Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Biennalsprünge (Vorrückungen alle zwei Jahre) würden, so die Zeitung, aber nicht berücksichtigt. FACC-Vorstandschef Robert Machtlinger unterrichtete die Belegschaft im März davon, man habe das Entlohnungssystem überprüft. Es sei erstens kollektivvertragskonform und zweitens "steigen unterm Strich alle Beteiligten mit dem bewährten Entlohnungssystem besser aus, als dies bei der Handhabung eines ausschließlichen Bienniensystems der Fall wäre".

Dem widersprechen AK und Gewerkschaft in ihrem Schreiben: "Einen Biennalsprung müssen Sie auch dann bekommen, wenn ihr Gehalt über dem Kollektivvertrag liegt." Und weiter: "Wir gehen davon aus, dass das gravierende finanzielle Nachteile für die Betroffenen hat, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch für die künftige Gehaltsentwicklung, in der Sozialversicherung und bei Pensionen."

Um wie viel Geld es in Summe gehen könnte, darüber wollte Stangl nicht spekulieren: "Wir wissen ja nicht, wie viele von dieser falschen Auslegung des Kollektivvertrags betroffen sind." Eine Hochrechnung von 16 Millionen Euro will Stangl nicht kommentieren. Dazu käme es nur, wenn alle Angestellten drei Jahre rückwirkend die Summe einforderten.

Die rund 2.000 Arbeiter an den Innviertler Standorten seien von dem Konflikt nicht betroffen. (APA, 13.4.2017)