Hospizversorgung wird vorrangig von Ehrenamtlichen getätigt.

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Wien – Die Caritas übt Kritik am schleppenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Diese sei in Österreich nach wie vor nur zur Hälfte gedeckt, bemängelte Caritas-Präsident Michael Landau am Dienstag in einer Pressekonferenz. Die Empfehlungen der parlamentarischen Enquete mit dem Titel "Würde am Ende des Lebens" vor zwei Jahren sehen unter anderem den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung bis 2020 vor und wurden damals von den Parteien einstimmig beschlossen. Viele Vorhaben seien aber noch nicht umgesetzt worden, kritisierte Landau.

"Jeder Sterbende ist ein Lebender – und zwar bis zuletzt", mahnte der Caritas-Präsident und forderte im Zuge dessen langfristige und tragfähige Lösungen. Es mangle vor allem an Hospiz- und Palliativbetten, an stationären und an Tageshospizen in fast allen Bundesländern. "Das Zusammenwirken zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern muss optimiert werden", appellierte der Caritas-Präsident an die Verantwortlichen.

Auf Spenden angewiesen

Auch die Regelfinanzierung des Hospiz- und Palliativbereichs gehört laut Landau gesichert. Bis heute sei man dabei maßgeblich auf Spenden angewiesen. Auch hier sieht die Caritas Bund, Länder und Sozialversicherung gefordert – "denn gestorben wird auch über das Jahr 2021 hinaus". Zwar lobte Landau die Tatsache, dass im Rahmen des Finanzausgleichs zusätzliche Mittel für den Hospizbereich bereitgestellt werden. Dennoch brauche es eine langfristige Lösung. Als Anschub für den Ausbau wurden 18 Millionen Euro beschlossen.

Bei der Caritas Wien, die seit 28 Jahren im Hospizbereich tätig ist, wurden im Vorjahr von ehrenamtlichen Hospizmitarbeiterinnen und -mitarbeitern mehr als 26.000 unbezahlte Stunden geleistet. Von den insgesamt 317 Hospizmitarbeitern sind dort 263 ehrenamtlich tätig.

Rechtsanspruch gefordert

Weiters fordert die Caritas einen Rechtsanspruch auf Hospiz. Derzeit hätten die Bürger keinen Anspruch auf professionelle Begleitung am Ende ihres Lebens. Festgelegt solle ein solcher Anspruch im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) werden.

Auch Filmemacher Kurt Langbein bekräftigte bei der Pressekonferenz diese Forderung. Zudem wäre es an der Zeit, Grundsätze von Hospiz und Palliative-Care in das österreichische Gesundheits- und Sozialwesen zu integrieren. Zu Wort kam bei dem Pressetermin auch Konstanze Kropatschek, einer Ärztin des Mobilen Hospizes der Caritas. Sie machte darauf aufmerksam, dass Sterbebegleitung nicht bloß medizinisch zu sehen sei, denn: "Begleiten ist etwas anderes als behandeln." (APA, spri, 11.4.2017)