Linz/Wien – Die wichtigste Zugstrecke Österreichs war am Freitag stundenlang unterbrochen. Ein Stromausfall wegen eines Brandes in einem Kabelschacht am Hauptbahnhof Linz legte schon in den frühen Morgenstunden die Westbahnstrecke lahm. Tausende Pendler, aber auch Reisende im Fernverkehr saßen fest. Die ÖBB entschärfte das Chaos mit Schienenersatzverkehr, doch bis in den Nachmittag hinein gab es rekordverdächtigte Verspätungen.

Auf der Schiene ging am Linzer Hauptbahnhof wegen eines Kabelbrandes nichts mehr. Die ÖBB bot Busse als Ersatz an, um die Westbahnstrecke einigermaßen aufrechtzuerhalten.
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Betroffen war der Verkehr auf der West-, der Pyhrn- und der Summerauerstrecke sowie jener der Linzer Lokalbahn. Für die internationalen Züge auf der Westbahn-Achse wurde vorübergehend eine Umleitung von St. Valentin nach Selzthal, Bischofshofen und Salzburg sowie für die Strecke Wien–Passau über Bad Ischl eingerichtet. Das bedeutete einen großen Umweg. Später gab es für die Fernzüge einen Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen St. Valentin und Wels. Im Nahverkehr kamen Dieseltriebwagen zwischen Wels und Linz zum Einsatz.

Die genaue Brandursache war vorerst unklar, der Kabelschacht verläuft unterirdisch. Knapp nach Mittag war das Feuer gelöscht, am Nachmittag ging der Fernverkehr wieder durchgehend auf Schiene. Bis zum Abend sollten auch wieder die Züge im Nahverkehr ihre Verbindungen aufnehmen.

Entschädigungsansprüche für Verspätungen oder Zugausfälle sind nach ÖBB-Angaben umfassend geregelt: Grundsätzlich haben Zugreisende ab 60 Minuten Verspätung ein Anrecht auf eine Entschädigung von 25 Prozent des einfachen Fahrpreises, ab 120 Minuten wird die Hälfte retourniert.

Der Großbrand brach aus ungeklärter Ursache in einem Kabelschacht im östlichen Bereich des Bahnhofes aus.
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Es gibt aber eine Untergrenze: Liegt der Entschädigungswert unter vier Euro, schaut man durch die Finger. Ausgenommen sind überhaupt auch Regionalzug, Regionalexpress oder S-Bahn, wenn im Ticket kein Umstieg in einen Fernzug inkludiert ist. Für internationale Passangebote, die Österreichcard, Pauschalangebote sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen, die auf der ÖBB-Homepage einsehbar sind.

Wenn ein Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat, können Passagiere vor Antritt der Zugreise darauf verzichten, der bezahlte Ticketpreis wird retourniert. Eine schon begonnene Reise kann abgebrochen werden, der Fahrpreis für die nicht gefahrene Strecke wird rückerstattet. Wenn eine begonnene Reise durch die mindestens 60-minütige Verspätung zwecklos geworden ist, dürfen Passagiere mit einem Gegenzug zum Ausgangspunkt zurückfahren, wo sie den vollen Fahrpreis zurückerhalten.

Die Brandbekämpfung gestaltete sich schwierig.
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Wichtig ist, Verspätungen vom Zugpersonal oder am Bahnhof bestätigen zu lassen. Auch per Mail unter kundenservice@oebb.at ist das möglich.

Bei ÖBB-Jahreskarten geht es, wenn Besitzer zustimmen und ihre Bankverbindung preisgeben, automatisch: Wird in einem Monat zwischen Ein- und Ausstiegsbahnhof die gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeitsrate von 95 Prozent nicht erreicht, werden zehn Prozent des Monatskartenpreises gutgeschrieben. Ausbezahlt wird kumuliert nach Ablauf der Geltungsdauer einer Jahreskarte. (simo, 7.4.2017)