Eva Glawischnig hat einen Strafprozess gegen einen Facebook-Nutzer verloren.

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Grünen-Chefin Eva Glawischnig hat einen Rechtsstreit gegen einen Facebook-Nutzer verloren. Der Mann hatte ein Posting mit ihrem Foto und dem vermeintlichen Zitat "Schutzsuchende müssen das Recht haben auf Mädchen loszugehen! 'Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber'" auf Facebook verfasst. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun seinen Freispruch bestätigt.

Gericht: Keine üble Nachrede, sondern Kritik

Im Zivilrechtsprozess hatte die Grünen-Politikerin noch eine einstweilige Verfügung gegen den Mann erzielt. Er trug außerdem die Prozesskosten und zahlte eine Entschädigung. Bei einem weiteren Straf- und Medienrechtsprozess gab es nun einen rechtskräftigen Freispruch für den Mann. Der Urteilsspruch erfolgte bereits am 15. Februar und wurde nun durch einen Bericht der "Presse" bekannt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte damit Entscheidungen des Landesgerichts und Oberlandesgerichts in Graz.

Glawischnig hatte mit der Privatklage den Vorwurf der üblen Nachrede erhoben. Laut OGH konnte jedoch "nicht festgestellt werden, dass der Privatanklägerin dadurch unterstellt werde, sie habe die in Rede stehende Behauptung tatsächlich geäußert." Zu dieser Einschätzung kam das Gericht, da der Mann sein Posting mit dem Zusatz "Ihr kann diese Aussage zugetraut werden" kommentiert hatte. Der "durchschnittliche, hier konkret angesprochene Medienkonsument" würde das Posting als Kritik an Glawischnigs politischer Einstellung zur "Flüchtlingskrise" verstehen.

Offensichtliche Satire

Der Beklagte habe mit seiner Kritik an der "Willkommenspolitik" der Grünen-Politikerin "offenkundig die Realität verzerrend" angedeutet, dass Ausändern gegenüber mehr Toleranz entgegengebracht werde als Österreichern, heißt es im Urteilstext weiter. Glawischnig sei als "als exemplarische Befürworterin von Menschen- und Frauenrechten" bekannt. So liege auf der Hand, dass es sich aufgrund der "völligen Verzerrung dieses Standpunktes im Posting" um Satire handle.

Für Glawischnigs Anwältin Maria Windhager ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Der OGH habe nicht die Funktionsweise von sozialen Netzwerken berücksichtigt, kritisierte sie. Vom Durchschnittsempfänger sei das falsche Zitat sehr wohl geglaubt und auch so weitergegeben worden. Die Entscheidung der Höchstrichter sei daher ein falsches Signal im Kampf gegen Fake-News. Aus Sicht der Anwältin ist es hier eindeutig um "Dirty Campaigning", nicht um Satire, gegangen. (br/APA, 3.4.2017)