Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerden des Lobbyisten Alfons Mensdorf-Pouilly und des früheren Telekom-Managers Rudolf Fischer in der Causa Blaulichtfunk zurückgewiesen. Das Verfahren wegen Untreue muss also nicht wiederholt werden. Noch offen ist die Entscheidung über die Berufungen gegen die Strafhöhe, dies ist nun Sache des Oberlandesgerichtes Wien.

Mensdorff und Fischer wurden im Dezember 2015 der Untreue für schuldig befunden, weil die Telekom an den Lobbyisten 1,1 Millionen Euro für eine Beraterleistung bei der Vergabe des Blaulichtfunksystems Tetron gezahlt habe – allerdings ohne nachvollziehbare Leistungserbringung. Mensdorff wurde zu drei Jahren Haft und Fischer zu einem Jahr Haft verurteilt, Mensdorff auch dazu, den Schaden von 1,1 Millionen Euro plus vier Prozent Verzinsung wiedergutzumachen. Beide legten Nichtigkeitsbeschwerde (wegen Verfahrensmängeln und Verletzung der Verteidigerrechte) sowie Berufung ein. Die Nichtigkeitsbeschwerden hat der OGH Mitte Februar zurückgewiesen, berichtet das "profil" in einer Vorab-Aussendung. (APA, 1.4.2017)