Klagenfurt – An den Kärntner Richterbänken wird noch länger keine Ruhe einkehren. Erst im März ging der BZÖ-Broschüren-Prozess – mit teilweise noch nicht rechtskräftigen – Haft- und Geldstrafen gegen ehemalige Mitglieder der Landesregierung zu Ende. Nun steht durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes fest, dass eine von der ehemaligen Landesholding gegen die Erbinnen Jörg Haiders eingebrachte Klage doch zulässig war.

Es geht dabei um einen Teil des Hypo-Skandals, konkret um die viel zu hohe Bezahlung des Gutachtens von Dietrich Birnbacher. Das Landesgericht hatte die Klage 2015 mit dem Argument, der 2008 verstorbene Landeshauptmann Haider habe beim Hypoverkauf nach dem Gesetz gehandelt, zurückgewiesen, was das Oberlandesgericht Graz anders sah. Nun entschied der OGH, dass das Land nur Eigentümerinteressen verfolgt habe und auch bei Haider persönlich ein "ausreichender Konnex mit hoheitlichen Befugnissen" fehlte. Wenn nämlich Haider als Landeshauptmann gehandelt hätte, könnte man seine Erbinnen nicht belangen, nun kann man aber versuchen, Geld von ihnen zurück zu holen.

"Im neunten Hypo-Jahr"

Damit steht Klagenfurt das nächste Großverfahren bevor. "Ja, bei uns wird es nie fad", meint der Sprecher des Landesgerichtes Klagenfurt, Manfred Herrnhofer, im Gespräch mit dem Standard: "Sie müssen bedenken, wir befinden uns im neunten Hypo-Jahr, im neunten Jahr der politischen Aufarbeitung, und immer noch laufen sechs Hypo-Verfahren parallel und dann noch HCB-Verfahren am Zivilgericht und ein paar Anlegergeschichten".

Da sich ein neuer Richter oder eine Richterin in die Causa einarbeiten müsse – "und das ist circa ein Lastwagen voll von Akten" (Herrnhofer) – rechne man nicht vor Herbst mit Prozessbeginn.

Dieter Böhmdorfer, Anwalt von Haiders Tochter Ulrike Haider-Quercia, stand für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung. (Colette M. Schmidt, 31.3.2017)