Kärntner Sloweninnen und Slowenen sind eine autochthone Minderheit im Süden Kärntens, genauer gesagt im Rosental, Gailtal, Jauntal, Klagenfurt sowie am Klagenfurter Feld. In diesem Gebiet gibt es zweisprachige Volksschulen, ein slowenisches Gymnasium, eine Handelsakademie und HLW. Für viele junge Kärntner Sloweninnen und Slowenen steht es außer Frage, dass sie das slowenische Gymnasium besuchen, da es die einzige Möglichkeit ist, nach der Volksschule weiterhin eine zweisprachige Ausbildung zu genießen.

Dort wird einem auch die Geschichte und Thematik der Kärntner Sloweninnen nähergebracht. An anderen Schulen ist das nicht der Fall. Hier fällt einem auf, dass in Sachen Bildung der Minderheitengeschichte im eigenen Land nicht die notwendige Relevanz zukommt. Kaum einer ist sich der im selben Land lebenden Minderheiten bewusst. So kommt es dazu, dass man immer wieder mit folgenden Fragen konfrontiert wird.

A: Stammen deine Vorfahren aus Jugoslawien/Slowenien?

Nein, wir sind Teil einer Minderheit, die schon lange Zeit hier in Kärnten sesshaft ist. Im 7. Jahrhundert entstand auf dem Gebiet des heutigen Kärntens das slawische Fürstentum Karantanien. Um 800 setzte langsam eine Siedlungsbewegung der Bayern ein, welche Teile Karantaniens besiedelten. Es begann eine Assimilierung, sodass im 19. Jahrhundert in circa zwei Drittel des Gebiets des heutigen Kärntens Deutsch gesprochen wurde. Durch offensive Germanisierungskampagnen seitens deutschnationaler Vereine in der k. u. k. Monarchie, halbierte sich von 1880 bis 1920 die Zahl der Kärntner Sloweninnen und Slowenen.

Während des zweiten Weltkrieges verschärfte sich die Situation drastisch: Das Sprechen der slowenischen Sprache in der Öffentlichkeit wurde verboten, Vertreter der "Slowenischen Intelligenz" verhaftet. Ab 1942 begann die Deportation von Kärntner Sloweninnen und Slowenen in Arbeitslager im "Altreich". Die Deportationen lösten eine breite Widerstandsbewegung aus, die Kärntner Partisaninnen und Partisanen waren infolgedessen die größte sowie die einzige bewaffnete Widerstandsgruppe Österreichs.

Nach dem zweiten Weltkrieg begann in den 1950er-Jahren aufgrund anhaltender politischer und gesellschaftlicher Unterdrückung eine erneute Assimilierungswelle, sodass die Kärntner slowenische Minderheit heute im Vergleich zu 1950 nur noch ein Drittel zählt.

B: Welche Sprache sprichst du dann? Slowenisch oder dieses Windisch?

Ich spreche Slowenisch. Windisch war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts die deutsche Bezeichnung für die slowenische Sprache. Anfang des 19. Jahrhunderts begann sich aber auch im deutschen Sprachgebrauch der Begriff Slowenisch durchzusetzen. Das Wort Windisch war veraltet.
Im Zuge der Volksabstimmung 1920 wurde dem Begriff "Windisch" durch die Deutschnationalen eine neue, politische Bedeutung gegeben. Laut der Theorie der Deutschnationalen bildeten die "Windischen" eine eigene Gruppe der Kärntner Bevölkerung, die in nationaler Hinsicht eher zu den Deutschkärntnerinnen und Deutschkärntnern gehöre und die Zugehörigkeit zur slowenischen Minderheit ablehnte. Sie versuchten damit die slowenische Volksgruppe in sich zu spalten.

Alle Kärntner Sloweninnen und Slowenen sprechen ein- und dieselbe Sprache, nämlich Slowenisch, auch wenn sie durch Dialekte und deutsche Lehnwörter geprägt sein mag.

Die zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten lösen immer wieder Diskussionen aus.
Foto: Apa/Gert Eggenberger

C: Stichwort Ortstafeln: Habt ihr ein Recht auf zweisprachige Ortstafeln? Und warum?

Ja, im Staatsvertrag, der 1955 im Wiener Belvedere unterzeichnet wurde, sind die Rechte, der in Österreich lebenden Volksgruppen, geregelt. Im Artikel 7 des Staatsvertrages werden der burgenlandkroatischen und slowenischen Volksgruppe dieselben Rechte wie allen anderen österreichischen Staatsangehörigen garantiert. Dazu gehört unter anderem das Recht auf eigene Organisationen, Presse und Unterricht in der Sprache der Volksgruppe.

In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken in Kärnten und im Burgenland ist Slowenisch beziehungsweise Burgenlandkroatisch neben Deutsch als Amtssprache zugelassen. Auch topografische Anschriften sind im Artikel 7 des Staatsvertrages zugesichert. Die derzeitig gültige Regelung bezieht sich auf den im Jahre 2011 beschlossenen Konsens. Dieser sieht vor, dass alle Ortschaften mit mindestens 17,5 Prozent an Slowenischsprachigen ein Recht auf eine zweisprachige Ortstafel haben.

Das heißt, dass wir trotz der Verankerung unserer Rechte im Staatsvertrag, immer wieder für diese kämpfen müssen. Aufgrund von Hetze und deutschnationaler Propaganda werden der kärntnerslowenischen Minderheit, heute sowie damals, nicht alle zustehenden Rechte gewährt.

Č: Was erscheint hier auf diesem Blog?

Hier schreiben Kärntner Sloweninnen und Slowenen über Probleme, mit denen man als autochtone Minderheit oder Volksgruppe in Europa konfrontiert wird. Als Teil des Vereins der Kärntner-slowenischen Studentinnen und Studenten in Wien (KSŠŠD), betreiben wir Bildungs- und Kulturarbeit für Angehörige der slowenischen Volksgruppe und andere Interessierte. (Katarina Schellander, Jana Helena Trap, 30.3.2017)