Hamas-Anhänger beim Begräbnis Mazen Faqhas.

Foto: APA/AFP/Astiyeh

Gaza/Jerusalem – Nach der Tötung eines führenden Vertreters der radikalislamischen Hamas-Bewegung im Gazastreifen haben am Samstag tausende Anhänger "Rache" geschworen. "Rache, Rache!", riefen die Teilnehmer der Beerdigungsprozession für Mazen Faqha in dem palästinensischen Küstenstreifen. Verschiedene Hamas-Vertreter machten Israel für den Tod Faqhas verantwortlich.

Der 38-Jährige war am Freitag im Gazastreifen erschossen worden. Der Überfall auf Mazen Faqha ereignete sich nach Angaben der Innenbehörde des Küstengebiets im Stadtviertel Tell al-Hawa in Gaza-Stadt. Er wurde von Schützen verübt, die zunächst nicht identifiziert werden konnten.

2011 freigelassen

Faqha war in der Vergangenheit eine Führungsfigur der Hamas im Westjordanland. Israelischen Medienberichten zufolge war er dort für die Ezzedin-al-Qassam-Brigaden zuständig, den bewaffneten Arm der Hamas. Faqha wurde später in Israel wegen Selbstmordattentaten während der Zweiten Intifada inhaftiert, bei denen hunderte Israelis getötet worden waren.

2011 wurde Faqha von Israel freigelassen. Damals tauschte Israel rund tausend palästinensische Gefangene gegen den Soldaten Gilad Shalit aus, der von der Hamas fünf Jahre lang festgehalten worden war. Nach dem Gefangenenaustausch wurde Faqha in den Gazastreifen gebracht.

Der von der Hamas bestimmte Generalstaatsanwalt Ismail Jaber machte Israel für den Tod Faqhas verantwortlich. "Dieses Attentat trägt die deutliche Handschrift des Mossad", sagte Jaber mit Blick auf den israelischen Auslandsgeheimdienst.

Der bisherige Hamas-Chef im Gazastreifen, Ismail Haniyeh, und sein Nachfolger Yahya Sinwar führten den Beerdigungszug an, wie AFP-Fotografen berichteten. Sinwars Stellvertreter Khalil al-Haya kündigte Vergeltung an. "Wenn der Feind glaubt, dass diese Ermordung das Kräfteverhältnis verändern wird, dann sollte er wissen, dass die Denker der Qassam genauso zurückschlagen können", sagte er.

Die israelischen Behörden äußerten sich bisher nicht zu dem Fall. (APA, 25.3.2017)