Berlin – Bei der Pkw-Maut wird die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bundesrat und Bundestag immer wahrscheinlicher. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg brachten am Freitag einen gemeinsamen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates ein, in dem sie die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlangen, berichtete die "Heilbronner Stimme" (Samstagsausgabe).

Beide Länder fordern demnach eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. "Die Einführung der Infrastrukturabgabe lässt weitere negative Implikationen für die deutsche Volkswirtschaft, so z. B. für den Handel in Grenzregionen, erwarten", zitierte die Zeitung aus dem Antrag. Damit entstünden auch negative Effekte für das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden.

Weiter heißt es demnach: "Der Bundesrat sieht das Missverhältnis zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand für die Einführung der Infrastrukturabgabe und den zu erwartenden Einnahmen mit großer Sorge und teilt insofern die Bedenken des Nationalen Normenkontrollrates sowie des Bundesrechnungshofes." Durch die Anpassungen im vorliegenden Gesetzesentwurf sei dieses Missverhältnis "weiter verschärft" worden.

Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte der Zeitung: "Es kann nicht angehen, dass der Staat sehenden Auges auf ein mögliches Minusgeschäft zusteuert." Der Bundesrat habe "keine validen Berechnungen bekommen". Gerade in Grenzregionen kämen noch mögliche Steuerausfälle dazu.

Der Bundestag hatte zuvor die vor allem von der CSU gewünschte Pkw-Maut in überarbeiteter Form beschlossen. In der namentlichen Abstimmung setzten sich Union und SPD am Freitag gegen die Stimmen der Opposition durch.

Die Maut-Gesetze sehen vor, dass Autofahrer für die Benutzung deutscher Autobahnen Vignetten erwerben, deren Preise vom Hubraum und der Umweltfreundlichkeit des Autos abhängen. Deutsche Autofahrer sollen im Gegenzug über die Kfz-Steuer entlastet werden. Auch hierzu beschloss der Bundestag Änderungen, die vor allem eine stärkere ökologische Ausrichtung der Kfz-Steuer vorsehen.

Die Pkw-Maut war ursprünglich bereits 2015 von Bundestag und Bundesrat besiegelt worden; die dazugehörigen Gesetze mussten nach Einwänden der EU-Kommission aber noch einmal geändert werden. Dabei ging es um die mögliche Benachteiligung von Ausländern, für die nun günstigere Kurzzeit-Vignetten vorgesehen sind. (APA, 24.3.2017)