Mit dem Deregulierungsgrundsätzegesetz befiehlt der Gesetzesproduzent dem Gesetzesproduzenten – also sich selbst –, ab sofort keine unnötigen Gesetze mehr zu produzieren!

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Es fiel der "ZiB 2" schwer, ernst zu bleiben: Demnächst soll im Parlament das Deregulierungsgrundsätzegesetz beschlossen werden, hatte sie berichtet. Und ihr ironischer Unterton war unfair und verfehlt. Nebst der Schönheit der Wortschöpfung verdient vor allem die Intention Respekt: Mit dem Deregulierungsgrundsätzegesetz befiehlt der Gesetzesproduzent dem Gesetzesproduzenten – also sich selbst –, ab sofort keine unnötigen Gesetze mehr zu produzieren!

Natürlich ist es die Pflicht der Opposition zu kritisieren. Zu behaupten, dies Vorhaben wirke, als würde die Regierung für die Herausgabe eines Satiremagazins üben, geht aber doch zu weit. Man sollte, wenn die Regierung mit einem Gesetzesakt der Selbsthypnose versucht, ihrem Handeln sinnvolle Grenzen zu setzen, nicht vorschnell zur Verhöhnung übergehen. Wie sagte ein regierender Parlamentarier so treffend: Es verulkt ja auch niemand einen Normalbürger, der zu Jahresbeginn den Vorsatz fasst, alte Vorsätze auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu prüfen und womöglich zu streichen. Weniger Rauchen oder weniger Schlägereien etwa.

Das Gesetz gegen Gesetze provoziert natürlich Fragen. Werden Parlamentarier den Antigesetzgesetzestext in ihre Morgenmeditationen als Mantra einbauen müssen? Traut sich die Regierung vor lauter Sinnfragen noch, Gesetze zu beschließen? Etwas Vertrauen tut not. Die Regierung hat, um die Zahl sinnvoller Gesetze nicht ausufern zu lassen, immerhin bestimmt, das Deregulierungsgrundsätzegesetz nur bis 2020 gelten zu lassen. Danach dürfen auch wieder sinnlose Gesetzte beschlossen werden. (tos, 25.3.2017)