Ob ein registrierkassenpflichtiger Betrieb alle Auflagen einhält, erkennt man daran, dass auf dem Zettel ein QR-Code aufgedruckt ist.

Foto: APA/Schlager

Wien – Am 1. April ist es endgültig vorbei mit der Schonzeit: Ab dann müssen hunderttausende heimische Unternehmen – wie schon seit dem Vorjahr – nicht nur verpflichtend eine Registrierkasse verwenden, sondern diese muss auch nun auch garantiert manipulationssicher sein.

Warum? Weil es Unternehmern dann nicht mehr möglich ist, einmal eingegebene Umsätze zu löschen oder nachträglich zu verändern. So will die Regierung dem Umsatzsteuerbetrug zu Leibe rücken. Der Manipulationsschutz beruht auf einer Software, die einen eingegebenen Barumsatz mit dem vorherigen verkettet, sodass ein fehlender bei Betriebsprüfungen sofort erkannt wird.

Den Beginn der Aufzeichnungen markiert die Anmeldung des Manipulationsschutzes über die Plattform FinanzOnline. Seit August hatten Betriebe dafür Zeit, die meisten haben es aber bis knapp vor Fristende aufgeschoben.

Neues System oder aufrüsten

Möglichkeiten der Umstellung gab es mehrere: Entweder man hat sich gleich ein neues Kassensystem angeschafft, das den Vorschriften gerecht wird. Oder man ist Besitzer eines älteren Kassensystems, das per Software-Update aufgerüstet werden konnte. Beides ist mit Kosten verbunden, die in die Tausende gehen können. Richtig problematisch ist die Sache aber für jene, die sich in den vergangenen Jahren Kassen angeschafft haben, deren Technik schon wieder veraltet ist. Manche Modelle bieten keine Möglichkeit, sie per Update anzupassen.

Kritiker der Kassenpflicht erhalten zwar nicht mehr so viel Aufmerksamkeit wie noch vor einem Jahr, als das Thema in aller Munde war. Für Unmut sorgt die Reform jedoch nach wie vor – etwa bei Touristikern. Im Tourismusausschuss des Parlaments kritisierte der Grünen-Abgeordnete Georg Willi diese Woche, Betrieben entstehe wegen des Manipulationsschutzes ein erheblicher Mehraufwand. Laut Josef Schellhorn von den Neos seien zehntausende Kassen noch nicht umgerüstet. In der Praxis würden sich enorme Probleme zeigen, zum Beispiel wegen Lieferengpässen bei Anbietern von Kassen bzw. zugehöriger Software.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Das Finanzministerium verweist diesbezüglich auf eine Ausnahmeregelung: Wer – etwa mittels Bestellbestätigung – nachweisen kann, sich bis 15. März um eine manipulationssichere Kasse bemüht zu haben, bleibt im Falle einer Kontrolle straffrei.

Die Registrierkassenpflicht sei von den Unternehmen bisher gut umgesetzt worden, so Ministeriumssprecher Johannes Pasquali zum STANDARD. Dass noch immer erst 20.000 Kassen per Anmeldung über FinanzOnline registriert seien, wie Medienberichte nahelegen, sei nicht richtig. Die Zahl spiegle den Stand Ende 2016 wider. Eine aktuelle Zahl könne er nicht nennen, sie sei aber seit Jahreswechsel "in 10.000er-Schritten sprunghaft gewachsen". An der Prüftätigkeit der Finanz werde sich auch nach dem 1. April nichts ändern, so Pasquali. Das Motto laute nach wie vor: "Beraten statt strafen."

Werden bei Betriebsprüfungen oder Kassennachschauen Vergehen festgestellt, droht trotzdem eine Finanzstrafe bis 5000 Euro und eine höhere Schätzung von Umsatz und Gewinn, wodurch die Steuerlast steigt.

Für Konsumenten ändert sich mit 1. April nicht viel, außer dass ein eindeutiges Merkmal hinzukommt, ob ein registrierkassenpflichtiger Betrieb alle Auflagen einhält: nämlich nur dann, wenn auf dem Kassenzettel ein QR-Code aufgedruckt ist. Dieser macht ein Bargeschäft eindeutig zuordenbar. (Simon Moser, 24.3.2017)