Die Frau des ehemaligen Salzburger FPÖ-Landesparteiobmannes Andreas Schöppl muss einem Gerichtsurteil zufolge beleidigende Postings auf ihrem Facebook-Account gegen einen politischen Konkurrenten ihres Mannes widerrufen. Sie hatte FPS-LAbg. Markus Steiner mit einem "Räuber" verglichen und gemeint, ein unbrauchbares Ding gehöre entsorgt. Schöppl ortet einen Rachefeldzug gegen seine Person.

"In abwertender Art und Weise"

Steiner war bis Juni 2015 FPÖ-Politiker, wurde dann wie andere Salzburger Freiheitliche nach Differenzen von der Partei ausgeschlossen. Seither ist er Mitglied der "Freien Partei Salzburg – Liste Dr. Karl Schnell" (FPS). Im Dezember 2015 und Jänner 2016 wurde der politische Hick-Hack zwischen den beiden Parteien auch auf Facebook ausgetragen. Steiner hatte mehrere Kommentare zur FPÖ und Schöppl "in abwertender Art und Weise" veröffentlicht, wie in dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Linz von Anfang März zu lesen ist.

Steiners Facebook-Beiträge riefen offensichtlich den Unmut der jetzigen Frau von Schöppl hervor. Sie war damals noch die Lebensgefährtin des FPÖ-Politikers und Rechtsanwaltes. Sie postete, Steiner möge bei seiner "Zwergenmannschaft bleiben", worauf der FPS-Politiker antwortete, sie möge als "Möchtegern First-Lady der FPÖ Salzburg "kleinere Brötchen" backen. Es folgten weitere Kommentare, schließlich brachte Steiner eine Klage auf Unterlassung und Widerruf beim Landesgericht Salzburg ein. Sowohl Kläger wie Beklagte beriefen gegen das Ersturteil.

Geeignet Hass zu schüren

Einige Begriffe in den Facebook-Beiträgen von Schöppls Frau sind laut OLG geeignet, "zumindest Hass zu schüren". Diese Begriffe würden über das hinaus gehen, "was in einer demokratischen Gesellschaft und in einer politischen Debatte tolerierbar ist". Die Klägerin muss dem zweitinstanzlichen Urteil zufolge ab sofort "folgende oder sinngleiche Äußerungen" unterlassen: "Herr Markus Steiner sei ein nicht brauchbares Ding und gehöre entsorgt. Er sei ein Vollkoffer, habe sich von der FPS kaufen lassen und sei mit einem Räuber vergleichbar." Der Berufungssenat sprach in diesem Zusammenhang von einem "Wertungsexzess"und verwies dabei auf "Hasspostings", die zu einem gesellschaftlichen Problem würden. Mit der Degradierung eines Menschen zu einem "unbrauchbaren Ding", das "entsorgt" gehöre, werde der angesprochenen Person die natürliche und persönliche Würde eines Menschen genommen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Beklagte muss Verfahrenskosten in Höhe von rund 6.000 Euro an den Kläger zahlen.

"Dreckskübel-Methoden"

In allen Punkten bekam Steiner nicht Recht. So müssen Kommentare, wonach Steiner als "Gesindel "bezeichnet wurde, "Dreckskübel-Methoden" anwende oder "ein dreckiges Verhalten" gegenüber politischen Mitbewerbern halte, nicht auf Facebook widerrufen werden. Rechtsanwalt Andreas Schöppl, der seine Frau vor Gericht vertrat, sagte am Donnerstag auf Anfrage der APA, er werde sich noch überlegen, ob er eine außerordentliche Revision gegen das OLG-Urteil einbringen werde. Mit dem Urteil hätten beide Seiten Recht und auch nicht Recht bekommen. In dem Verfahren sei es nicht um die Postings selbst, sondern darum gegangen, gegen eine Angehörige eines politischen Konkurrenten vorzugehen. "Wäre sie nicht meine Gattin gewesen, würde es dieses Verfahren nicht geben." Dass man seiner Ehefrau eines auswischen wolle, sei "unterste politische Schublade", sagte Schöppl. "Das Ziel ist nicht erreicht. Meine Familie steht an erster Stelle. Ich stehe zu meiner Frau. Da passt kein Blatt Papier dazwischen."

Steiner entgegnete dem Vorwurf von Schöppl damit, dass er sich die "übelsten Beschimpfungen und Unwahrheiten" auch nicht als Politiker gefallen lassen müsse. "Da werden der FPÖ auch keine Schulungen helfen, solange sich solche Personen in den Reihen des Führungskaders befinden. Svazek (FPÖ-Landesparteichefin Marlene Svazek, Anm.) muss hier durchgreifen." Sein Angebot, den Streit außergerichtlich zu lösen, sei von der Frau Schöppls nicht angenommen worden, erklärte Steiner. (APA, 23.3. 2017)