Wien – Parteien, die keine Rechenschaftsbericht veröffentlichen, bleiben weiterhin straffrei. Der Verfassungsgerichtshof hat eine umstrittene Bestimmung bestätigt, wonach Sanktionen nur dann drohen, wenn eine Partei falsche Angaben über ihre Finanzen macht, nicht aber, wenn sie gar keine Bilanz vorlegt. Eine Beschwerde der KPÖ dagegen wurde abgewiesen.

Seit 2012 müssen politische Parteien deutlich umfangreichere Bilanzen vorlegen, die auch die Landes-, Bezirks- und Ortsparteien umfassen und Auskunft über größere Spenden geben. Weil die verschärften Bilanzpflichten auch für nicht im Nationalrat vertretene Kleinparteien gelten, hat die KPÖ das Gesetz beim Verfassungsgericht angefochten. Ihr Argument: Die Rechenschaftsberichte hätten die Partei 40.000 Euro jährlich gekostet, womit die Wahlkampfkostenrückerstattung nach der letzten Nationalratswahl (120.000 Euro) nicht einmal ausgereicht hätte, um die bis zur nächsten Wahl fälligen fünf Parteibilanzen vorzulegen.

KPÖ abgeblitzt

Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde in einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis (http://go.apa.at/XaDIzD42) abgewiesen. Dass die Rechnungslegungskosten durch die Parteienförderung nicht gedeckt werden, ist für die Richter kein Argument. Sie weisen die KPÖ darauf hin, dass sich Parteien auch aus anderen Quellen finanzieren (müssen). Auch dass den Parteien zwar Sanktionen drohen, wenn sie falsche Angaben machen, nicht aber, wenn sie gar keine Bilanz legen, ist für die Richter nicht unsachlich. Sie argumentieren, dass die Parlamentsparteien diesbezüglich ohnehin "unter einem besonderen öffentlichen Rechtfertigungsdruck" stünden. Europarats-Experten hatten die Regelung zuletzt kritisiert.

Bestätigt hat der VfGH auch, dass die Parteien ihre Finanzen nur von Wirtschaftsprüfern und nicht etwa vom Rechnungshof prüfen lassen müssen. "Durch dieses Überprüfungssystem wird insbesondere auch die Betätigungsfreiheit politischer Parteien (...) besonders gewahrt, weil so die unmittelbare Einsicht staatlicher Organe in die Unterlagen und damit verbunden in die Tätigkeit der politischen Partei vermieden wird", heißt es im Erkenntnis der Höchstrichter.

Die KPÖ hat ihre Lehren aus der Gesetzeslage bereits vor dem Urteil gezogen, wie ein Sprecher der APA am Donnerstag sagte: "Wir haben die Berichtslegung eingestellt." Ihren letzten Rechenschaftsbericht hat die KPÖ für 2014 veröffentlicht, für 2015 wurde keine Bilanz mehr an den Rechnungshof übermittelt. In den Landesorganisationen gebe es nämlich oft ehrenamtliche Kassierinnen, die eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung geführt hätten und plötzlich mit einer "hochprofessionellen Rechnungsprüfung" konfrontiert gewesen seien, so der Parteisprecher. (APA, 23.3.2017)