Wien – Studenten, die an den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vom 16 bis 18. Mai teilnehmen wollen, müssen bis 28. März inskribiert und ihren ÖH-Beitrag (derzeit 19,20 Euro, Anm.) überwiesen haben. Dieser Stichtag für die Wahlberechtigung liegt genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag. Der ÖH-Beitrag wird von der jeweiligen Hochschule vorgeschrieben und ist mit den Studiengebühren, falls solche zu entrichten sind, zu bezahlen. Studierende sollten außerdem den Bankweg mit einberechnen.

Der Beitrag muss bis zum 28. März eingelangt sein – sicherste Lösung ist daher eine Überweisung bis Ende der Woche. Von 29. März bis zum 9. Mai können dann für die bei ÖH-Urnengängen mögliche Briefwahl Wahlkarten beantragt werden – allerdings nur für die Wahlen zu den Hochschulvertretungen und für die Bundesvertretung. Studienvertreter können dagegen nur vor Ort gewählt werden. Die Wahlkarten können schriftlich (mittels eingeschriebenem Brief), persönlich bei der Wahlkommission oder elektronisch durch Ausfüllen und Abschicken eines "E-Formulars" (http://go.apa.at/nEPBevtv) beantragt werden.

Für die ÖH-Briefwahl gelten übrigens höhere Sicherheitsstandards als etwa für Nationalratswahlen: Wer schriftlich oder elektronisch beantragt, erhält noch ein Mail mit einem Bestätigungs- oder Ablehnungslink. Erst mit Klicken der Bestätigung gilt die Karte dann als wirksam beantragt – ausgenommen sind lediglich Anträge, bei denen durch Verwendung der Bürgerkarte die Identität nachgewiesen wurde. (APA, 23.3.2017)