Innsbruck – In der Innsbrucker Innenstadt sind die Wirte mit der geltenden Gastgartenregelung zufrieden, sagt Josef Hackl, Spartenobmann der Wirtschaftskammer und selbst Altstadt-Wirt. Generell darf in Tirols Landeshauptstadt von 1. Februar bis 30. November im Freien gezecht werden, in Abstufungen bis längstens 23 Uhr. Auch Peter-Paul Ploder, Obmann der Interessengemeinschaft Altstadt, weiß von den Gastronomen seines Vereins, dass es keine nennenswerten Probleme gebe.

Doch nicht allerorts herrscht eitel Wonne. Drei junge Gastronominnen, die 2015 das Traditionsgasthaus Lewisch im Innsbrucker Saggen, einem Wohngebiet, übernommen haben, kämpfen gegen den Amtsschimmel. "Wir haben um einen Gastgarten auf dem Gehsteig angesucht", erzählt Wirtin Theresa Fessler. Anfangs lief alles reibungslos, das Amt erteilte die Genehmigung zur Nutzung der Gehsteigfläche für insgesamt elf Sitzplätze, ohne Musik bis 22 Uhr.

Kompromiss: Vier Gäste

Doch ein Anrainer meldete Bedenken an, und so ließ das Gewerbeamt eine Lärmmessung durchführen. Just als auf der vielbefahrenen Bienerstraße, an der sich die fünf Tische hätten befinden sollen, wegen einer Großbaustelle kaum Verkehr war. Daher kam die Amtsärztin zum Schluss, dass elf Personen, die sich nach 19 Uhr auf diesem Gehsteig unterhalten, einen Lärm verursachen würden, der für Anrainer gesundheitsgefährdend sei und Herzrhythmusstörungen verursachen könnte.

Die Wirtinnen zogen vor das Verwaltungsgericht. Dort stimmte die Amtsärztin dem Kompromiss zu, dass ab 19 Uhr nur mehr vier Personen vor dem Lokal sitzen dürfen. Begründung: Wäre auf der Straße mehr Verkehr, würden die Gäste nicht stören. Daher wollen die Wirtinnen nun eine neue Lärmmessung durchführen lassen. Denn die Straße wird längst wieder für den Verkehr genutzt.

Laut Wirtschaftskammer gibt es nur wenige derartige Fälle in Innsbruck: "Aber diese können Unternehmern graue Haare wachsen lassen." (ars, 21.3.2017)