Im Familienministerium von Sophie Karmasin muss die Senkung der Lohnnebenkosten finanziert werden.

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Der Flaf ist in Zukunft mit hohen Schulden konfrontiert.

Wien – Dem Familienministerium geht das Geld aus. Genauer gesagt verliert der Familienlastenausgleichsfonds (Flaf) Einnahmen. Aus dem Flaf werden vor allem die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld finanziert.

Um Wege für Einsparungen zu finden, hat das Familienministerium das Wirtschaftsforschungsinstitut Eco Austria um eine Studie gebeten, die im vergangenen Jahr im Ministerium präsentiert wurde. Veröffentlicht ist sie noch nicht, dem STANDARD liegen Auszüge vor. Darin heißt es, dass vor allem die Senkung der Dienstgeberbeiträge, die seit 2017 gilt, zu "substantiellen Abgängen" führen wird. Für 2020 wird ein Minus von 116 Millionen Euro erwartet, der Schuldenstand des Reservefonds des Flaf wird 2020 bei 3,6 Milliarden Euro liegen.

Der Hintergrund: Um die Lohnnebenkosten zu senken, hat die Regierung die Dienstgeberbeiträge zum Flaf von 4,5 auf 4,1 Prozent gesenkt, ab 2018 sollen sie noch einmal auf 3,9 Prozent sinken.

Sparen bei Arbeitslosen

Die Experten empfehlen Einsparungen, die gesamt bis zu 70 Millionen Euro jährlich ausmachen sollen. Die Kürzung des Wochengelds für arbeitslose schwangere Mütter soll 16 Millionen bringen. Bereits umgesetzt ist die Abschaffung des Wochengeldes für Nichterwerbstätige, so werden zwei bis vier Millionen gespart. Einkommensschwache Eltern können derzeit Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beziehen, diese Möglichkeit abzuschaffen würde 26 Millionen Euro bringen. Eine geringere Anpassung der Pensionsbeiträge für die Kindererziehung könnte demnach bis zu 20 Millionen ausmachen.

Die grüne Familiensprecherin Judith Schwentner kritisiert, dass die Studie im Herbst 2016 erstellt, aber dem Familienausschuss im Parlament immer noch nicht präsentiert wurde. "Wenn man den Flaf reformieren will, dann sollte man das transparent machen."

Das Familienministerium betont, dass die Einsparungsvorschläge kein politischer Forderungskatalog seien. Erst nach Abschluss der Verhandlungen könne man sie bewerten. (Lisa Kogelnik, 22.3.2017)