Planungsstadtrat Johann Padutsch spricht angesichts der Wohnungspreise in Salzburg von "Wahnsinn", findet aber auch kein Mittel gegen die Wohnungsnot.

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Salzburg – Die Stadt Salzburg erprobt aktuell ein neues Modell, um irgendwie zu halbwegs erschwinglichen Wohnungen zu kommen. Einem Bauträger wurde eine höhere Baudichte bewilligt, wenn er sich dafür verpflichtet, die so zusätzlich entstehenden Wohnungen zu einem leistbaren Preis zu verkaufen.

Dabei ist der Begriff "leistbar" ziemlich relativ. Statt 7.500 Euro dürfen die zusätzlichen Wohnungen nur mehr 4.500 Euro pro Quadratmeter kosten. Das zeitigt also für 100 Quadratmeter samt Nebenkosten einen Kaufpreis von gut und gern einer halben Million Euro.

Baudichte gegen Preisnachlass

"Das ist für den sehr gehobenen Mittelstand", räumt Planungsressortchef Johann Padutsch (Grüne) im STANDARD-Gespräch ein. Aber weiter habe man die Preise nicht senken können. "Der Wahnsinn ist, dass die Leute trotz der Preise die Wohnungen kaufen", sagt Padutsch.

Das erste Bauprojekt, bei dem das Modell "Baudichte gegen Preisnachlass" zur Anwendung kommt, bringt acht zusätzliche Wohnungen. Ein zweites ist gerade im Planungsstadium.

Wer kaufen will, muss laut Wohnbauförderungsgesetz förderwürdig sein, darf also die dort festgeschriebene Einkommensgrenze nicht überschreiten. Trotz dieser beiden Hürden – hoher Preis und Einkommensgrenze – rechnet man in der Stadt mit weit mehr Interessenten, als Wohnungen zur Verfügung stehen. Und dann wird die Sache zum Glücksspiel: Die Wohnungen werden unter notarieller Aufsicht verlost.

Die Idee dazu sei von der SPÖ gekommen, erzählt Padutsch. Er sieht aber selbst auch keine andere Lösung: "Die Alternative ist, gar keine Wohnungen zu bekommen." Und das sei am angespannten Salzburger Wohnungsmarkt auch keine Option. Das Los sei "vielleicht die gerechteste Lösung", meint der Planungsressortchef.

Windhundprinzip

Neben der Stadt hat auch das Land längst auf Formen der Wohnraumfinanzierung zurückgegriffen, die dem Glücksspiel ähneln. Die Eigentumsförderung – Errichtung wie Kauf – ist pro Jahr auf 600 Fälle und rund 25 Millionen Euro beschränkt. Vergeben wird die Förderung als nichtrückzahlbares Geschenk von höchstens 33.000 Euro. Die Vergabe erfolgt jeweils zum Beginn der ersten drei Quartale nach dem Windhundprinzip "first-come, first-served". Ist das Limit erreicht, wird das elektronische Antragsformular einfach abgeschaltet. (Thomas Neuhold, 22.3.2017)