Zum zweiten Mal Thema eines U-Ausschusses: der Eurofighter Typhoon, hier bei einer Airpower-Show in Zeltweg

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Wien – In einer Woche wird es ernst mit dem zweiten Eurofighter-Untersuchungsausschuss: Nächsten Dienstag tritt der Geschäftsordnungsausschuss zusammen, um den Beweisbeschluss zur Vorlage von Akten zu fassen. Mit dem Nationalratsplenum einen Tag später, am 29. März, gilt der blau-grüne U-Ausschuss dann als eingesetzt und kann seine Arbeit aufnehmen.

Formale Prüfung, was geprüft werden darf

Der Geschäftsordnungsausschuss muss einerseits den Untersuchungsgegenstand, den FPÖ und Grüne in ihrem gemeinsamen Antrag nennen, auf seine rechtliche Zulässigkeit prüfen. Das dürfte reine Formsache sein.

Außerdem fasst der GO-Ausschuss diverse Beschlüsse: Mit dem grundsätzlichen Beweisbeschluss wird dann etwa klar sein, welche Ministerien ihre Akten und Unterlagen zum umstrittenen Rüstungsgeschäft ans Hohe Haus liefern müssen.

Zudem werden im Geschäftsordnungsausschuss auf Vorschlag der Nationalratspräsidentin bzw. der Präsidiale der Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt gewählt.

Die Aufgabe des Verfahrensrichters dürfte der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes, Ronald Rohrer, übernehmen, jene des Verfahrensanwalts Rechtsanwalt Peter Bock.

Ausschuss macht Tempo und unterschreitet Fristen

Eigentlich müsste der Geschäftsordnungsausschuss innerhalb von acht Wochen nach Einbringen des Verlangens Mitte März seine Beratungen beenden und dem Nationalrat einen Bericht vorlegen – im Fall des Eurofighter-Untersuchungsausschusses steigt man aber aufs Gaspedal und erledigt die Formalitäten schneller. So kann der Bericht schon tags darauf am 29. März im Nationalratsplenum behandelt werden – und damit gilt der U-Ausschuss auch schon als eingesetzt, eine Abstimmung findet nicht mehr statt.

Erste Zeugenbefragungen im Mai

Der neue U-Ausschuss kann sich danach alsbald konstituieren und einen Arbeitsplan beschließen, Unterlagen sichten und erste Auskunftspersonen laden. Die Zeugenbefragungen dürften im Mai starten. (APA, 21.3.2017)