Fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Autobahn – und dann zum Aufladen an die E-Tankstelle. Das Netz an Ladestationen wird dichter, Förderungen sollen nun auch zum Kauf von Elektroautos anregen.

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Frage: Gibt es bei jedem Kauf eines Elektroautos eine Förderung?

Antwort: Grundsätzlich gibt es eine Förderung nur für Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis von maximal 50.000 Euro. Teurere Autos werden nicht gefördert. Wurde das Auto im Vorjahr gekauft und bezahlt, gibt es auch keine Förderung.

Frage: Wie hoch ist der Förderzuschuss?

Antwort: Der Kauf von Privatfahrzeugen, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, wird mit 4.000 Euro gefördert; für sogenannte Plug-in-Hybride gibt es 1.500 Euro. Die 1.500 Euro werden auch gezahlt, wenn sich Betriebe, Gebietskörperschaften oder Vereine einen Plug-in-Hybrid anschaffen. 3.000 Euro, also 1.000 Euro weniger als für private E-Autos, werden gezahlt, wenn es sich um einen reinen Elektroantrieb handelt.

Frage: Wer kommt für die Elektroautoprämie auf?

Antwort: Der Staat und die Autoimporteure. Konkret stellen das Umwelt- und Verkehrsministerium je 24 Millionen Euro zur Verfügung, weitere 24 Millionen werden vom Arbeitskreis der Automobilimporteure beigesteuert. Während der Bonus der Fahrzeugimporteure beim Kaufpreis des E-Autos abgezogen wird, muss um die Förderung durch den Bund extra angesucht werden. Dafür stehen bis Ende 2019 in Summe 72 Millionen Euro zur Verfügung. Anders als in vergangenen Jahren kommen nun auch Privatkäufer in den Genuss der Förderung.

Frage: Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Antwort: Einerseits aus dem E-Mobilitätsbonusanteil der Autoimporteure – das sind einmalig 1.500 Euro; andererseits aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Bundes – ebenfalls einmalig 2.500 Euro.

Frage: Wie wirkt sich das aus?

Antwort: Angenommen, die Anschaffungskosten liegen um die 40.000 Euro brutto – eine Kategorie, in der sich zum Beispiel der Hyundai Ioniq findet. Der Fahrzeugpreis beträgt 36.900 Euro brutto, netto sind es 30.750 Euro. Zieht man den E-Mobilitätsbonus der Autoimporteure von 1.500 Euro ab, kommt man auf 29.250 Euro netto; zuzüglich Umsatzsteuer sind es 35.100 Euro. Zieht man davon den E-Mobilitätsbonus des Bundes von 2.500 Euro ab, landet man bei einem Endkundenpreis von 32.600 Euro, eine Ersparnis von 4.300 Euro.

Frage: Wie ist das im Fall eines betrieblich genutzten Elektroautos?

Antwort: Wieder das Beispiel des Hyundai Ioniq. Da unternehmerisch genutzte Elektroautos seit der Steuerreform 2015/16 vorsteuerabzugsfähig sind, ist in dem Fall der Nettopreis ausschlaggebend, also 30.750 Euro. Abzüglich des E-Mobilitätsbonusanteils der Autoimporteure von 1.500 Euro kommt man auf netto 29.250 Euro; abzüglich des E-Mobilitätsanteils des Bundes von 1.500 Euro landet man bei einem Endkundenpreis von netto 27.750 Euro. Das ist eine Ersparnis von 3.000 Euro.

Frage: Gibt es noch zusätzliche Förderungen?

Antwort: Privatpersonen, die ein Elektrofahrzeug kaufen und in Niederösterreich anmelden, erhalten automatisch eine zusätzliche Förderung vom Land Niederösterreich. Bei Anschaffung eines Elektroautos 1.000 Euro, bei gleichzeitigem Kauf und Installation einer Wallbox 1.800 Euro. Dasselbe gilt für die Steiermark. Dort gibt es ebenfalls 1.000 Euro zusätzlich bei Anmeldung eines neue E-Autos, bei gleichzeitiger Installation einer Wallbox werden 1.200 Euro zugeschossen.

Frage: Wie ist das Prozedere?

Antwort: Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der Antragsteller online registrieren. Mit der Registrierung bei der Kommunalkredit sind die Fördermittel reserviert. In einem Bestätigungsmail erhält der Antragsteller einen Link für die Antragstellung auf der dafür vorgesehenen Onlineplattform.

Frage: Wie viel E-Autos sind derzeit in Österreich angemeldet?

Antwort: Anfang März waren es mehr als 10.000, seit Anfang März sind bei der Kommunalkredit mehr als 1.000 Anträge eingegangen. (Günther Strobl, 21.3.2017)