Graz – In der Grazer Justizanstalt Karlau ist der Leiter des psychologischen Dienstes befristet vom Dienst freigestellt worden. Britta Tichy-Martin von der Medienstelle des Justizministeriums bestätigte am Donnerstag entsprechende Medienberichte. Zum Fall selbst gab es keine näheren Erklärungen, lediglich, dass es gröbere Differenzen in den Arbeitsverhältnissen gegeben habe.

Die Personalstelle der Generaldirektion für den Strafvollzug werde sich die Angelegenheit näher ansehen. Es handle sich jedenfalls nicht um eine Suspendierung, sagte Tichy-Martin: "Das wäre eine Disziplinarmaßnahme." Über die Dauer der befristeten Dienstfreistellung gab es keine Angaben.

Seitens der Sprecherin wurde versichert, dass die Angelegenheit nichts mit der psychologischen Betreuung der Insassen der Justizanstalt zu tun habe. Um die Situation zu beruhigen, habe es seitens der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug die Dienstfreistellung gegeben. (APA, 16.3.2017)