Wien – Anfang September 2015 ist in Nähe der U4-Station Pilgramgasse die erste Wientalterrasse eröffnet worden. Nun hat sich der Stadtrechnungshof diesen frei zugänglichen Riesenbalkon, der gewissermaßen über der U-Bahn-Trasse bzw. dem Wienfluss hängt, näher angesehen. Dabei beanstanden die Prüfer vor allem den verwendeten Holzbelag u.a. in Bezug auf mangelnde Rutschfestigkeit bei schlechter Witterung.

Die Stadt bzw. die zuständige MA 29 entschied sich bei dem 1.000 Quadratmeter großen Bauwerk, das als zusätzliche Erholungsfläche auch mit Sitzmöglichkeiten ausgestattet wurde, für eine heimische Lärchenart als Untergrund. Die mit 4,3 Millionen Euro budgetierte Konstruktion – hier ist auch eine neue Fußgänger- und Radfahrerbrücke in unmittelbarer Nähe inkludiert – sorgte schon in der kalten Jahreszeit für Debatten rund um die veranlasste Wintersperre infolge von Rutschgefahr.

Verschleiß-, Vandalismusspuren

Diesen Punkt hat auch der Stadt-RH auf Ersuchen der FPÖ näher unter die Lupe genommen. Fazit: "Der Bodenbelag der Wientalterrasse zeigte bereits ein Jahr nach Eröffnung erste Verschleiß- und Vandalismusspuren auf, ist nur eingeschränkt winterlich betreubar und die Wientalterrasse muss daher witterungsabhängig gesperrt bzw. wieder geöffnet werden", heißt es im am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Außerdem vermissten die Prüfer einen Nachweis, "dass eine ausreichende Rutschhemmung der Lärchenbohlen im nassen Zustand gegeben ist".

Außerdem würden Teilbereiche des Holzbelags ein Gefälle von über zehn Prozent aufweisen, "wodurch sie nicht ausreichend nutzungssicher erschienen", meinen die Prüfer. Insgesamt wird die MA 29 aufgefordert, eine "Bewertung der Rutschsicherheit" auch abseits der winterlichen Verhältnisse, also Schnee oder Eis, zu veranlassen – auch vor dem Hintergrund, dass Besucher der Terrasse als Städter wohl eher kein "rutschhemmendes Schuhwerk" tragen würden.

Denn in einem von der Stadt beauftragten Rechtsgutachten – dieses wurde im Übrigen erst nach der Eröffnung der Terrasse eingeholt – sei die Frage nicht geklärt worden, "ob Nässe abseits winterlicher Witterungsverhältnisse als akute Gefährdung anzusehen ist". Sollte sich herausstellen, dass weitere Maßnahmen zur Absicherung nötig sind, führe das wohl zu Zusatzkosten, so die Warnung.

Teils Schäden bei Holzteilen

Was die Abnutzung des verwendeten Materials anbelangt, konnte der Stadt-RH keine seriöse Prognose abgeben, da es bei Lärchenholz hier eine gewisse Bandbreite in der Kategorisierung gebe. Allerdings fiel den Prüfern beim Lokalaugenschein auf, dass "an einzelnen Holzteilen bereits Schäden anzutreffen" gewesen seien.

Stadt bekennt sich zu Einsatz von Holz

Die MA 29 versicherte heute in einer Aussendung, dass die Empfehlungen des Stadt-RH "selbstverständlich erfüllt" würden. Einige Anregungen seien bereits umgesetzt worden. Außerdem würden die bisher aufgetretenen kleineren Schäden im Rahmen der Gewährleistungspflicht behoben bzw. seien bereits beseitigt worden. Grundsätzlich wurde seitens des Rathauses allerdings klargestellt, dass sich die Stadt "klar zum Einsatz von Holz an ausgewählten Standorten" bekenne.

Es handle sich um einen wertvollen und ökologischen Stoff, "der für einzigartige Projekte wie die Wientalterrasse auch in Zukunft Verwendung finden wird". Im Bewusstsein der Charakteristik eines Holzbohlenbelags seien die erforderlichen Maßnahmen gesetzt worden, um die Sicherheit zu gewährleisten. "Dazu wurden eine umfassende Beschilderung, eine Absperrung, die im Bedarf errichtet werden kann, und eine Erhöhung des Kontrollintervalls, veranlasst", argumentierte die MA 29. Hätte man die Terrasse gepflastert oder asphaltiert, wären wiederum andere Probleme wie Rissbildung oder statische Fragestellungen entstanden. (APA, 15.3.2017)