Wels – Nach mehrstündigen Beratungen haben Geschworene am Dienstag im Landesgericht Wels eine Ehefrau "nur" für schuldig gesprochen, es zugelassen zu haben, dass ihr Mann krankenhausreif geprügelt wurde. Das Gericht verurteilte die 44-Jährige zu vier Jahren und neun Monaten Haft, vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord wurde sie freigesprochen.

Die Angeklagte hatte während des Prozesses mehrmals versichert: "Ich wollte meinem Mann nie etwas antun". Das Urteil nahm sie kommentarlos hin, auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Eheleute aus Salzburg führten in Ebensee im Salzkammergut einen Würstelstand. Dann verliebte sich die Frau in einen Gast, wollte mit ihm in Neuseeland neu anfangen. Daher soll sie den Beschluss gefasst haben, "der Heinzi muss weg", wie ihr Liebhaber aussagte. Sie habe erfolglos versucht, einen Kleinkriminellen – ebenfalls ein Gast der Imbisstube – für 10.000 Euro "zum Mord anzustiften", wie Staatsanwältin Susanne Rauch ausführte. Diesen Vorwurf sahen die Geschworenen jedoch nicht als bewiesen an und sprachen die Frau mit fünf zu drei Stimmen in diesem Anklagepunkt frei.

Anders fiel das Urteil punkto ebenfalls angeklagter absichtlicher schwerer Körperverletzung als Beteiligte aus. So soll die Frau sehr wohl den neuen Freund angestachelt haben, ihrem Mann eine zu verpassen, weil sie von diesem jahrelang misshandelt worden sei. Am 2. Februar 2016 knöpfte sich der Liebhaber den angeblichen Peniger vor. Beim Würstelstandl verpasste er ihm zuerst eine "Kopfnuss". In der Nacht ließ er sich mit einem Taxi zu ihm nach Hause fahren und dort "drosch er ihn krankenhausreif", so die Staatsanwältin. Ein Kumpel unterstützte ihn dabei. Die Angeklagte habe Hilfestellung geleistet, da sie dem Duo nicht nur das Taxi bezahlte, sondern auch den Hausschlüssel hinterlegte, so Rauch. Das Opfer trug von der Abreibung schwere Verletzungen davon, unter denen der 52-Jährige noch heute leide. Der Lover wurde bereits rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt, dessen Komplize zu zweieinhalb Jahren.

Die mutmaßliche Anstifterin kam im Frühsommer 2016 in Wels in U-Haft, wo sie versuchte, sich das Leben zu nehmen. Im Duschraum übergoss sie sich mit Öl und zündete sich an. Eine Insassin fand die lebensgefährlich Verletzte, die ins AKH Wien geflogen wurde. Wochenlang wurde sie dort wegen schwerer Brandwunden behandelt. Seine Mandantin sei so verzweifelt gewesen, weil "sie unschuldig in U-Haft saß", begründete Verteidiger Michael Gütlbauer den Suizidversuch. Selbst das Opfer meinte: "Ich bin von der Unschuld meiner Frau überzeugt", auch wenn seit Beginn der Beziehung im Jahr 2009 immer wieder "mysteriöse Sachen passiert" seien, erklärte er Richter Hans-Jörg Reichl, führte dies im Zeugenstand aber nicht näher aus. Sein Bruder bot dafür dem Gericht eine Erklärung. Er sei von dieser Frau manipuliert worden. (APA, 14.3.2017)