Dresden – Das Zeigen eines Galgens auf einer Pegida-Demonstration in Dresden vor rund eineinhalb Jahren hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft der sächsischen Stadt stellte ihre Ermittlungen gegen den Teilnehmer nach eigenen Angaben vom Freitag ein.

Es sei nicht nachweisbar, dass es sich um eine Störung des öffentlichen Friedens, eine Androhung von Straftaten oder eine öffentliche Aufforderung dazu gehandelt habe, begründete die Anklagebehörde ihre Entscheidung.

Bei einer Kundgebung der islam- und fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung in Dresden hatte ein Teilnehmer am 12. Oktober 2015 in Dresden einen Galgen gezeigt und damit für heftige Kritik gesorgt. Daran befestigten Plakaten zufolge war dieser für die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel Vizekanzler Sigmar Gabriel "reserviert".

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war nicht sicher nachweisbar, dass der Mann dadurch Dritte anstiften wollte, Merkel oder Gabriel zu töten. Eine theoretisch mögliche Strafverfolgung wegen Beleidigung scheide aus, weil die beiden Politiker keinen entsprechenden Strafantrag gestellt hätten. Sowohl Merkel als auch Gabriel hätten darüber hinaus auch darauf verzichtet, eine Stellungnahme zur Verfahrenseinstellung abzugeben. (APA, 10.3.2017)