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Die AK hat eine Anfechtungsklage gegen die Kündigung angestrengt.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Neustadt an der Weinstraße/Innsbruck/Wiener Neudorf – Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) nimmt die Baumarktkette Hornbach ins Visier. Weil ein Mitarbeiter sich um eine Betriebsratsgründung bemühte, soll er gleich darauf die Kündigung erhalten haben, teilte die AK am Donnerstag mit. Auf die Frage nach dem Kündigungsgrund sei dem Beschäftigten mitgeteilt worden, dass man ihm das nicht sagen müsse.

Vonseiten der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer hieß es gegenüber der APA, dass bereits eine entsprechende Anfechtungsklage eingereicht worden sei. In der Erwiderung auf die Klage seien seitens Hornbach "persönliche Gründe" für die Kündigung angeführt worden. Für den 15. März ist laut AK Tirol die erste Verhandlung vor Gericht angesetzt.

"Verpöntes Kündigungsmotiv"

Ein "interessantes Detail" ist für die Arbeiterkammer, dass der Betrieb genau zur Zeit der Kündigung auf Personalsuche war und zahlreiche Stellen ausgeschrieben hat. "Ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Kündigung allein wegen der Betriebsratsgründung erfolgte", so die Interessensvertretung, die von einem "verpönten Kündigungsmotiv" sprach.

"In letzter Zeit nehmen offenbar die Fälle zu, in denen Mitarbeiter, die einen Betriebsrat gründen wollen, gekündigt werden", berichteten zudem die Experten von der Abteilung Betriebsservice in der AK Tirol. Arbeitgeber behaupteten dann zwar regelmäßig, dass die Kündigung rein gar nichts mit der Betriebsratsgründung zu tun habe. Allerdings seien die zeitlichen Abläufe meistens so auffallend, dass klar werde, dass es ohne das Thema Betriebsratsgründung wohl nie zu einer Kündigung gekommen wäre.

Hornbach weist Vorwürfe zurück

Die Baumarktkette Hornbach wies die Vorwürfe der Arbeiterkammer am Donnerstag "in aller Deutlichkeit" zurück. Es handle sich um eine "reguläre, im Verhalten des Mitarbeiters begründete Kündigung", teilte Hornbach auf APA-Anfrage mit.

"Wir verstehen betriebliche Mitbestimmung als einen selbstverständlichen Teil unserer Unternehmenskultur", ließ die Baumarktkette per Aussendung wissen. Die Kündigung sei aufgrund von wiederholtem Fehlverhalten am Arbeitsplatz sowie Unzuverlässigkeit des Mitarbeiters ausgesprochen worden. Der Betroffene habe bereits im Vorfeld, im Dezember 2016, eine schriftliche Verwarnung diesbezüglich erhalten.

Erst im Februar war die Drogeriekette Müller in die Schlagzeilen geraten, weil sie eine Beschäftigte in Wien nach einer gewollten Betriebsratsgründung gekündigt haben soll. Das Unternehmen erklärte hingegen, die Trennung sei "leistungs- und unternehmensbedingt" erfolgt und "richtig" gewesen. (APA, 9.3.2017)