Gedenkdienste führen etwa zur Gedenkstätte Yad Veshem, Jerusalem.

Foto: Sepp Spiegl

Wien – Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicken die Trägervereine von Gedenkdiensten auf das neue Freiwilligengesetz. Einerseits freut man sich über die jahrelange Forderung den Gedenkdienst für Frauen und untaugliche Männer zu öffnen – bis jetzt wurde dieser vor allem als Alternative zum Zivildienst behandelt. Andererseits belastet die Sorge um die Finanzierung die Zukunft der im Sommer antretenden Schüler und Studenten.

"Es gibt so viele schwierige, bürokratische Kleinigkeiten, dass wir uns fragen, was wir die letzten 25 Jahre falsch gemacht haben", klagt Hannes Schwandtner, Geschäftsführer des Vereins "Niemals Vergessen". Die Ausarbeitung von genauen Finanzplänen, Förderverträgen, Bilanzen und Anträgen überlaste die administrativen Möglichkeiten der Trägervereine. Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei die Vorgabe, alle Einsatzstellen neu bewilligen lassen zu müssen. "Viele Einsatzstellen sind langjährige Partner", kritisiert Manuel Müller, interner Koordinator des "Österreichischen Auslandsdienstes". Auch er hält den administrativen Aufwand für nicht nachvollziehbar. Denn alles Geld, das für die Administration benötigt wird, könnte den dienstleistenden antretenden Schüler und Studenten zugute kommen.

Deren Förderung sei ohnehin zu gering, kritisieren die Vereine. Seit Jahren habe man verpasst, die Förderrate an gestiegene Versicherungs- und Lebenshaltungskosten anzupassen. Daran ändert auch die neue monatliche Förderungsrate von 720 Euro pro Person nichts. Nur 525 Euro bleiben, schätzt Jutta Fuchshuber vom "Verein Gedenkdienst", nach Abzug von Versicherungsbeiträgen pro Kopf zum Leben übrig.

Offenes Ohr

Im Sozialministerium hat man für die Sorgen der Trägervereine ein offenes Ohr. Man wolle versuchen den administrativen Aufwand für die Trägervereine so gering wie möglich zu halten. Auch finanziell habe sich die Situation für die Dienstleistenden verbessert, denn zum monatlichen Förderbeitrag kommt nun die Familienbeihilfe hinzu.

"Die Familienbeihilfe ist ein schönes Zuckerl, ändert aber nicht viel an der prekären Fördersituation", sagt Fuchshuber. Darüber hinaus ist auch die monatliche Förderung ein Unsicherheitsfaktor. Das Sozialministerium möchte die Förderwürdigkeit an die soziale Situation des Gedenkdieners anpassen. Das bedeutet, wessen Haushaltseinkommen 75.000 Euro brutto im Jahr übersteigt, hat kein Recht auf eine Förderung. Für die meisten hängt der Anspruch also vom Einkommen der Eltern ab. Bei den Trägervereinen sieht man die neue Einkommensgrenze mit Sorge. Nach internen Schätzungen könnten im Österreichischen Auslandsdienst zwischen jeder zweiten und jeder vierten Person ihren Dienst mangels Förderung nicht leisten.

Eine neue Flexibilisierungsklausel des Sozialministeriums soll nun Abhilfe schaffen. Wer gut begründet, kann trotz überschrittener Obergrenze Förderung bekommen. "Wir wollen grundsätzlich nicht willentlich jemandem die Förderung zu verweigern", heißt es aus dem Ministerium gegenüber dem STANDARD.

Wie die Handhabung der Klausel in der Realität aussehen wird, bleibt für die Vereine noch unklar. "Niemals Vergessen", der kleinste der drei Trägervereine, musste bereits erste Konsequenzen ziehen. Wegen des administrativen Mehraufwands und der unklaren Finanzierung können heuer keine Gedenkdiener entsandt werden. (Tobias Mayr, 9.3.2017)