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Innenminister Wolfgang Sobotka rudert zurück.

Foto: reuters / leonhard föger

Wien – Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) strebt keine Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung an. "Wir wollen eine anlassbezogene Datenspeicherung, wenn ein Anfangsverdacht da ist, nicht eine allgemeine Datenspeicherung", sagt der Minister in der ATV-Sendung "Klartext", die am Montagabend ausgestrahlt wird. Die allgemeine Vorratsdatenspeicherung sei "in dieser Form nicht effektiv, weil Sie viel zu viele Daten durchschauen müssen".

Damit widerspricht Sobotka seinen Parteikollegen, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Justizminister Wolfgang Brandstetter. Sie hatten sich beide für eine Nachfolgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Der Europäische Gerichtshof hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten im Jahr 2014 gekippt, weil sie gegen die Grundrechte verstoße. Im Dezember 2016 entschied das Gericht, dass die Datenspeicherung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten und begrenzt auf das "absolut Notwendige" zulässig sei.

Zurückrudern beim Demonstrationsrecht

Bei der geplanten Einschränkung des Demonstrationsrechts rudert Sobotka zurück, von einer Einschränkung von "Spaßdemos" ist keine Rede mehr. Das Charakteristikum für eine Versammlung (im Unterschied zu einer Veranstaltung) sei, "dass man eine Meinung artikulieren muss. Das kann eine politische sein, das kann eine gesellschaftliche sein, und das kann auch eine spaßige sein. Und alle sind zuzulassen, das ist ganz klar."

Der Behördenleiter müsse allerdings die Möglichkeit haben, zwischen den Grundrechten "Meinungsfreiheit, Erwerbsfreiheit, Sicherheitsfreiheit" abwägen und Demonstrationen einzuschränken oder zu verlegen.

Noch Anfang Februar hatte Sobotka laut "Presse" eine Einschränkung von "Spaßdemos" gefordert. Dass der Begriff der Versammlung definiert wurde, begründete Sobotka damals mit einer Anregung des VfGH. Es müsse klar definiert sein, "wann eine grundrechtlich geschützte Versammlung nach dem Versammlungsrecht vorliegt, und wann eine Veranstaltung nach anderen Regelungen abgehalten wird", sagte der Innenminister damals. Diese Frage hätte sich die Behörde auch bei "Spaßdemos" zu stellen.

Auch aus Rücksichtnahme auf Geschäftsinteressen sollten Kundgebungen verlegt werden können. Die Kritik daran bezeichnet Sobotka in dem ATV-Interview als "Sturm im Wasserglas". (red, APA, 6.3.2017)