Alexander Van der Bellen mit seiner Frau Doris Schmidauer (links) und Nationalratspräsidentin Doris Bures auf dem Opernball.

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Wien (APA) – Die Parlamentsparteien haben sich in einer Sitzung der Klubspitzen auf erste Schritte zur Wahlrechtsreform verständigt. Nach APA-Informationen wird in Sachen Überprüfung der Kompetenzen des Bundespräsidenten ein eigener Unterausschuss eingerichtet. Bereits in konkrete Gespräche wird bezüglich eines zweiten Wahltags eingetreten.

Dafür sind etliche in den vergangenen Wochen angedachte Reformen zumindest fürs erste vom Tisch. Dazu zählen das vor allem von der ÖVP forcierte E-Voting, die verstärkt von der SPÖ verfolgten Frauenquoten sowie das Mehrheitswahlrecht, das in beiden Koalitionsparteien Interesse findet, nicht aber bei den Oppositionsparteien, die man für eine Verfassungsänderung bräuchte. Da sich in keiner dieser Fragen eine Mehrheit abzeichnet, wurden diese Materien zunächst zur Seite gelegt.

Weitgehend Konsens besteht bei kleineren Änderungen im Wahlrecht, eben etwa bei der Einführung eines vorgezogenen zweiten Wahltags oder der Schaffung barrierefreier Wahlmöglichkeiten in jedem Wahllokal. Hier sollen im März und April möglicherweise schon abschließende Gespräche geführt werden. Praktisch durch ist man mit dem sogenannten Demokratiepaket, das etwa die elektronische Einbringung von Bürgeinitiativen bringen soll.

Nicht unumstritten ist der Vorschlag der Koalition, die Rechte des Bundespräsidenten zu beschneiden, ihm etwa die Kompetenz zu entziehen, den Nationalrat aufzulösen. Zudem könnte das Begnadigungsrecht verloren gehen. Hier gab es noch skeptische Stimmen in der Opposition. Ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses soll hier zu einer Verständigung führen.