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Noch quellen die Taschen der traditionellen Briefträger über. Mit der E-Zustellung soll sich das ändern.

dpa/dpaweb

Wien – Die geplante Verpflichtung für Betriebe, mit Bundesbehörden ab 2020 nur mehr elektronisch zu verkehren, könnte Bürgerkarte und Handysignatur Schwung verleihen. Da Bürgerinnen und Bürgern mit dem Deregulierungsgesetz 2017, das wohl erst 2018 in Kraft treten wird, ausdrücklich das Recht auf virtuellen Amtsverkehr einräumen will, hoffen Anbieter einer E-Zustellung auf einen Turbo für dieses Nischenprodukt.

Aktuell gibt es in Österreich vier Anbieter, die technisch qualifiziert und auch zugelassen sind für die amtliche E-Zustellung und elektronische Kommunikation mit Behörden, Ämtern und Gerichten. Sie scharren bereits in den Startlöchern, denn haben die Betriebe die elektronische Hürde einmal genommen und sind sie bei einem E-Zusteller registriert und authentifiziert, können sie auch Rechnungen, Mahnungen, Kontoauszüge, Verträge und andere Geschäftspost auf virtuelle Reise schicken. Als vielversprechende Anwender gelten Branchen, die regelmäßig massenhaft Rechnungen verschicken, also Telekomanbieter, Energieversorger, Versicherungen oder Banken.

Erhofftes Potenzial

So groß das erhoffte Potenzial, so defensiv geht es die Österreichische Post AG an. Sie bewirbt den E-Brief zwar aktuell großflächig, macht aus ihrer Vorliebe für den analogen Briefversand aber kein Hehl. Man sei flächendeckend präsent, heißt es in der gelben Post, aber das Segment sei ein Nebenschauplatz. Zu viel sei noch ungeklärt hinsichtlich Datenschutz, in Bankwesen-, Telekom- und Zustellgesetz fehlten auch noch entsprechende Änderungen. Heißt auf gut Deutsch: Eine E-Offensive für die Geschäftspost der Privatwirtschaft ist für den analogen Marktführer kein Thema.

Sie müsste auch in einem eigenen System erfolgen, sagt Robert Feichtenschlager, Chef des Post-Konkurrenten Postserver, einem Pionier von E-Post. Ähnlich wie bei der E-Zustellung von behördlichen Schriftstücken, die derzeit im Nationalrat verhandelt wird und voraussichtlich am 20. März in den Verfassungsausschuss kommen dürfte, braucht ein Dienstleister auch für die Privatwirtschaft eine Zulassung, auf die sich die Anwender verlassen können. Den Briefkopf, mit dem ein Schriftstück versehen wird, um es einwandfrei identifizieren und archivieren zu können, vergibt dabei nicht das Bundeskanzleramt wie bei der Behördenpost, sondern die Wirtschaftskammer. Sie hat ein Regelwerk ("Rulebook") erarbeitet, in dem Mindeststandards definiert sind, die E-Zustelldienste erfüllen sollten. Das zu entrichtende Briefporto ist mit 42 Cent netto etwas höher als bei der Amtspost, für die das halbe Standard-Briefporto, also 34 Cent veranschlagt sind.

Digitale Erreichbarkeit

Postserver ist auf E-Versand spezialisiert, bietet alles von E-Zustellung bis Dokumentenmanagement und Archivierung von Unternehmenspost. Geht ein E-Brief an einen Analogkunden, wird beim Druckpartner nach Wahl ausgedruckt, kuvertiert und klassisch versandt. Derzeit seien weniger als zehn Prozent der Empfänger digital erreichbar, sagt Feichtenschlager aber das werde sich ändern. Im Jänner habe Postserver 1,9 Millionen Versendungen für die Pensionsversicherungsanstalt erledigt. Die herkömmliche E-Mail sei dabei keine Alternative. "Eine Mail ist so sicher wie eine Postkarte, die mit Bleistift beschrieben ist.",

Auf duale Zustellung hat sich auch HPC Dual spezialisiert. Für 2015 gibt man an, rund 2,1 Millionen Empfänger auf dem Postweg und digital adressiert zu haben, ein Fünftel davon elektronisch. Der Anteil der Sendungen, die an einen behördlichen Zustelldienst oder einen anderen elektronischen Zustelldienst gehen, gibt man auf der Website mit "ungefähr einem Prozent an".

Der vierte, für Behördenpost zugelassene E-Zusteller ist das Bundesrechenzentrum (BRZ). Es nimmt auch die Zertifizierung und Authentifizierung zu, denn ohne Identitätsnachweis von Sender und Empfänger sind E-Brief und E-Zustellung Makulatur. (ung, 28.2.2017)