Bild nicht mehr verfügbar.

Hassmeldungen auf Facebook können nicht problemfrei verfolgt werden, sagen die Grünen

Foto: Reuters/Wilking

Ist es strafbar, jemandem zu wünschen, dass dessen Tochter vergewaltigt wird? Laut dem grünen Abgeordneten Albert Steinhauser ist diese Aussage nach strenger Rechtsauslegung nicht strafbar. Der Grüne ortet große "Lücken im Strafrecht", was die Verfolgung von Hass im Netz betrifft. Deshalb will seine Partei nun Gesetzesänderungen vorantreiben.

Schon am Mittwoch soll der entsprechende Antrag im Parlament eingebracht werden. Der Text, der dem STANDARD vorliegt, sieht vor, dass künftig Hassposter bestraft werden, deren Ergüsse "Gewalt gegen eine Person gutheißen" oder Personen "auf sexualisierte Art und Weise beleidigt oder bloßstellen". Betroffene sollen die Staatsanwaltschaft ermächtigen können, Ermittlungen aufzunehmen.

Opfer müssen selbst aktiv werden

Diese Änderungen seien aufgrund akuter Schwächen in der aktuellen Gesetzeslage nötig, sagt Steinhauser. So sehen die Paragrafen der Beleidigung und der üblen Nachrede keine Involvierung der Staatsanwaltschaft vor. Opfer müssen selbst einen Anwalt einschalten, im Extremfall bleiben sie auf den Prozesskosten sitzen. Bei der gefährlichen Drohung, die sehr wohl von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, sieht das Recht hingegen eine Konkretisierung der Drohung vor. Sätze, die indirekte Drohungen beinhalten – etwa ein "Du gehörst verprügelt" – werden meist nicht verfolgt. Dazu kommt, dass der Bereich der Verhetzung nur Hassbotschaften gegen bestimmte, eng definierte Gruppen vorsieht.

Schwierigkeiten bei Strafverfolgung

Mit den vorgeschlagenen Änderungen wollen die Grünen Opfern von Hasspostings mehr Handhabe geben. Wie berichtet prozessieren die Grünen seit mehreren Monaten gegen Facebook-Nutzer, die etwa Klubobfrau Eva Glawischnig diffamiert haben.

Mediensprecher Dieter Brosz berichtete am Montag von den durch diese Verfahren gewonnenen Erfahrungen. "Ohne eine finanzkräftige Institution ist es ganz schwer, Prozesse gegen Hasspostings umzusetzen", sagte Brosz. Probleme bereitet etwa die Identifizierung des Täters, wenn dieser mit einem Fake-Account unterwegs ist. So zeigt sich Facebook gegenüber Privatklägern nicht kooperativ, Daten werden meist nur an Staatsanwaltschaften übermittelt.

Finanzielles Risiko

Dazu kommt, dass für Kläger oft ein finanzielles Risiko besteht. Brosz berichtete von einem Fall, bei dem ein Hassposter eine pornografische Darstellung von Glawischnig verbreitet hatte. Er wurde zu 15.000 Euro Schadenersatz verurteilt, war jedoch nicht in der Lage, diese zu zahlen. Daher blieben die Grünen auf 6.000 Euro Verfahrenskosten sitzen. "Vor dreißig Jahren war es ein großer Aufwand, jemanden zu diffamieren – heute geht das von der Couch im Wohnzimmer aus in Sekundenschnelle", sagte Steinhauser.

Der Antrag der Grünen knüpft an den Gesetzestext gegen Cybermobbing an. Die Grünen sehen einen "Grundkonsens" mit SPÖ und ÖVP, außerdem ist Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) laut Steinhauser "durchaus aufgeschlossen". In den kommenden Wochen soll es zu Gesprächen mit Brandstetter und Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) kommen. (Fabian Schmid, 27.2.2017)