München – Das selbstfahrende Roboterauto auf Deutschlands Straßen stößt nicht nur auf technische Hürden. Den Gesetzentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für das automatisierte Fahren finden Rechtsexperten bei Versicherungswirtschaft, Autofahrerklubs und Verbraucherschützern teilweise zu wolkig.

Der Grund: Die Fachleute fürchten, dass rechtliche Unklarheiten nach Autounfällen zu langwierigen Streitigkeiten ums Geld führen könnten – wer soll zahlen, wenn ein teilautomatisiertes Auto in einen Unfall verwickelt ist?

In der Kfz-Haftpflicht gilt eine einfache Regel: Der Halter haftet, im Falle eines Falles zahlt seine Versicherung. Ein wesentliches Prinzip dabei ist die sogenannte Gefährderhaftung. Wer eine potenziell gefährliche Maschine betreibt, muss für Schäden haften, auch wenn er selbst an einem Unfall nicht unmittelbar beteiligt war.

Haftungsfragen

An diesem Prinzip hält Dobrindts Gesetzentwurf fest – und das finden sowohl die Versicherungsbranche als auch der Autofahrerklub ADAC richtig. "Das eigentliche finanzielle Risiko tragen somit die Versicherer", sagt Joachim Müller, Chef der Allianz Versicherungs AG. "Und wenn Schäden zunehmen, weil die Systeme der Hersteller nicht wie versprochen funktionieren, werden wir die Hersteller in die Verantwortung nehmen." Denn es gibt auch eine Produkthaftung der Hersteller für technische Defekte. Die knifflige Frage beim automatisierten Fahren: Wie lässt sich die Haftung zuordnen, wenn manchmal der Fahrer und manchmal der Computer fährt?

"Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. "Allerdings werden an einigen Stellen viel zu weiche Rechtsbegriffe verwendet. So heißt es zum Beispiel, der Fahrer solle "unverzüglich" wieder die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen – ohne nähere Definition von "unverzüglich". (dpa, 26.2.2017)