Wien/Kitzbühel – Die Tiroler Firma KitzVenture hat eine Verwaltungsstrafe von 75.000 Euro ausgefasst. Das Unternehmen sammelt seit Ende Juli 2016 bei Kleinanlegern Geld ein und verspricht ihnen 9,75 Prozent Zinsen. Die Werbung war aber irreführend, meint die Finanzmarktaufsicht (FMA). KitzVenture habe die Risiken der Anlage verschwiegen und in der Webung nicht auf den Kapitalmarktprospket verwiesen.

Die Strafe richtet sich gegen den Geschäftsführer und Hälfte-Eigentümer von KitzVenture. Die Geldstrafe selbst beträgt 69.000 Euro, geht aus einer am Freitag veröffentlichten kurzen Mitteilung auf der FMA-Homepage hervor. Hinzu kommen anteilig die Verfahrenskosten, sodass der KitzVenture-Chef, ein Deutscher, rund 75.000 Euro zahlen muss.

Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig, der KitzVenture-Chef kann dagegen Beschwerde einlegen.

In Start-ups investiert

"Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass in der Werbung die Risiken der Veranlagung nicht ordnungsgemäß dargestellt wurden", sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik.

Das Beteiligungsunternehmen KitzVenture sammelt bei Kleinanlegern Geld ein, um dieses dann in Start-ups zu investieren. Seit Ende Juli und noch bis Ende 2018 will KitzVenture knapp 5 Millionen Euro zusammenbringen. Ein Start-up, die Markenmacher Media & Venture GmbH, hat KitzVenture selbst gegründet. Die Mindesteinzahlung für Kleinanleger beträgt 250 Euro, maximal dürfen 5.000 Euro im Jahr veranlagt werden.

Die Anleger beteiligen sich bei KitzVenture über sogenannte Venture Loans. Das sind qualifizierte Nachrangdarlehen. Nachranggläubiger haben im Insolvenzfall die schlechtesten Karten, vor ihnen werden alle anderen Gläubiger wie etwa Banken befriedet. Für Nachrangdarlehen gilt zudem nicht die gesetzliche Einlagensicherung. Der Investor trägt das Verlustrisiko also ganz allein.

In seiner groß angelegten Werbekampagne hat KitzVenture nach Ansicht der FMA nicht ausreichend auf das Risiko hingewiesen, das mit Nachrangdarlehen verbunden ist. In einer Werbeunterlage sei erklärt worden, dass das Charakteristische eines Nachrangdarlehens sei, dass es erst am Ende der Laufzeit fällig sei. Das stimme nicht, denn das Charakteristische sei die schlechte Rechtsposition der Darlehensgeber. KitzVenture habe bei den Anlegern den Eindruck erweckt, das Nachrangdarlehen sei ein normaler Kredit.

Im Prospekt wurde auf Risikien hingewiesen

Auch, dass KitzVenture mit 9,75 Prozent Fixverzinsung bei einer Laufzeit von drei Jahren geworben hat, passte der Aufsicht nicht. Denn die Zinsen sind nicht garantiert. Sie werden nur bei entsprechend hohem Gewinn gezahlt. "Die Zahlung von Zinsen kann nur aus dem frei verfügbaren Jahresüberschuss oder aus dem frei verfügbaren Vermögen der Emittentin sowie nach Befriedigung sämtlicher vorrangiger Gläubiger erfolgen", steht dazu im 64-seitigen Kapitalmarktprospekt, der auf der Kitz-Homepage abrufbar ist.

Am Kapitalmarktprospekt selbst hat die FMA nichts auszusetzen, dort wurde nämlich sehr wohl auf die Risiken hingewiesen. Aber eben nicht in der Werbung, so die Aufsicht. Zudem hätte die Beteiligungsfirma in der Werbung auf den Kapitalmarktprospekt verweisen müssen.

Ein weiteres Problem sah die Aufsicht in einem Hinweis von KitzVenture, wonach die Emission versichert sei. Das stimme so nicht. Gemeint sei nämlich nur die Versicherung, die jeder Prospektkontrollor abschließen muss. Im Kapitalmarktprospekt von KitzVenture heißt es dazu: "Der Prospektkontrolleur haftet gemäß § 11 Abs 1 Z 2a KMG Anlegern durch eigenes grobes Verschulden oder grobes Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospektkontrolle herangezogen wurde, erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrolle."

Bei KitzVenture war am Freitagnachmittag niemand telefonisch erreichbar. Ein Sprecher des Unternehmens hatte in der Vergangenheit gegenüber Medien erklärt, dass auf der Homepage alle Risiken offen ausgewiesen seien. Die Start-ups, in die man investieren will, sollen bereits eine gewisse Marktreife haben.

Im Kapitalmarktprospekt ist von "überdurchschnittlich hohen Risiken" die Rede, die Veranlagung wird darin als "Risikokapital" bezeichnet. (APA, 24.2.2017)